BGH-Urteil zu Baukostenzuschüssen für Batteriespeicher schafft nur teilweise Klarheit
Franziska MentzelBGH-Urteil zu Baukostenzuschüssen für Batteriespeicher schafft nur teilweise Klarheit
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Rechtslage zu Baukostenzuschüssen für Batteriespeichersysteme präzisiert. Der Richterspruch folgt einem Streit zwischen dem Energieunternehmen Kyon Energy und einem lokalen Netzbetreiber über Gebühren für Netzanschlüsse. Zwar bestätigte das Gericht die Zulässigkeit bestimmter Abgaben, räumte aber gleichzeitig ein, dass die Speicherbranche weiterhin mit erheblichen Rechtsunsicherheiten konfrontiert ist.
Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Antrag von Kyon Energy auf einen Netzanschluss für ein Batteriespeichersystem mit einer maximalen Leistung von 1.725 Kilowatt und einer Speicherkapazität von 3.450 Kilowattstunden. Nach der Zusage des Anschlusses forderte der Netzbetreiber die Zahlung eines Baukostenzuschusses. Kyon Energy wehrte sich gegen diese Gebühr mit der Begründung, sie sei nicht gerechtfertigt.
Der BGH wies die Revision von Kyon Energy schließlich ab und urteilte, dass der nach dem Leistungsmodell berechnete Zuschuss nach Energierecht nicht diskriminierend sei. Zudem stellte das Gericht klar, dass die Installation eines Batteriespeichers nicht automatisch dem örtlichen Netz zugutekommt – was die Erhebung der Gebühr rechtfertigt. Gleichzeitig erkannte es an, dass solche Systeme durchaus das Netz entlasten können, indem sie Strom bei Bedarf speichern oder einspeisen.
Trotz dieser Entscheidung bleibt die Rechtslage unklar. Der BGH folgte nicht vollständig der Auffassung einer Vorinstanz, wonach EU-Recht solche Zuschüsse verbietet. Diese anhaltende Unsicherheit wirkt sich seit dem Frühjahr 2025 auf Förderprogramme für Batteriespeicher aus, insbesondere bei Mieterstrom- und Quartiersprojekten.
Um den Ausbau zu fördern, haben Netzbetreiber Maßnahmen wie die Befreiung von Netzentgelten für Speicher (nun um drei weitere Jahre verlängert), vereinfachte Genehmigungsverfahren für Strom-, Wärme- und Wasserstoffspeicher sowie den Wegfall von Netzgebühren für Mehrfachnutzungssysteme eingeführt.
Das BGH-Urteil erlaubt zwar Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher, lässt aber zentrale Rechtsfragen offen. Die Netzbetreiber setzen weiterhin auf Anreize, um die Verbreitung von Speichertechnologien voranzutreiben. Doch die Branche steht weiterhin vor Herausforderungen – nicht zuletzt wegen der anhaltenden regulatorischen Unsicherheiten und deren Auswirkungen auf bestehende Förderinstrumente.






