31 March 2026, 18:34

BGH-Urteil zu DocMorris: Teilweise Sieg im Rabattstreit mit Apothekerkammer

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BGH-Urteil zu DocMorris: Teilweise Sieg im Rabattstreit mit Apothekerkammer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem langjährigen Rechtsstreit zwischen DocMorris und der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) ein gespaltenes Urteil gefällt. Im Mittelpunkt des Streits standen fünf einstweilige Verfügungen, die zwischen 2013 und 2015 wegen Rabattaktionen der Online-Apotheke erlassen worden waren. Zwar bestätigte das Gericht in einigen Fällen Verstöße, zugleich verurteilte es die Kammer jedoch zur Zahlung von Schadensersatz wegen unrechtmäßiger Verfügungen in zwei Fällen.

Ausgelöst wurde der Rechtsstreit durch fünf einstweilige Verfügungen des Landgerichts Köln, die zwischen dem 8. Mai 2013 und dem 29. September 2015 gegen DocMorris ergingen. Betroffen waren verschiedene Werbeaktionen, darunter Gutscheine für rezeptfreie Medikamente (OTC-Produkte) sowie direkte Preisnachlässe auf verschreibungspflichtige Arzneimittel. Zwei der Fälle waren bereits durch ein Vorabentscheidungsverfahren des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geklärt worden, das sich mit der Zulässigkeit von Gutscheinen für zukünftige OTC-Käufe befasste.

2022 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf noch zugunsten von DocMorris entschieden und der Apotheke in allen fünf Fällen Schadensersatz in Höhe von rund 18,5 Millionen Euro zugesprochen. Der BGH hat dieses Urteil nun teilweise revidiert. In drei der fünf Streitfälle gab das Gericht der Berufung der Apothekerkammer statt: Eine Werbeaktion, bei der die Höhe des Rabatts unklar war, verstieß demnach gegen das deutsche Heilmittelwerbegesetz (HWG). Zwei weitere Fälle, in denen DocMorris direkt fünf Euro von den Preisen verschreibungspflichtiger Medikamente abzog, könnten hingegen berechtigte Schadensersatzforderungen darstellen.

Der BGH bestätigte, dass pauschale Rabatte – wie in den Fällen 3 und 5 – rechtmäßig seien. Folglich könnte die Apothekerkammer in den beiden verbleibenden Fällen nun Schadensersatz an DocMorris zahlen müssen. Die noch offenen Verfügungen sowie die Prozesskosten verwies das Gericht zur erneuten Prüfung an das Berufungsgericht zurück.

Das Urteil bedeutet, dass die Apothekerkammer Nordrhein in zwei der fünf Fälle mit finanziellen Konsequenzen rechnen muss. Die Rabattpraktiken von DocMorris wurden teilweise für rechtens erklärt, während andere Werbeaktionen weiterhin als Verstöße gegen das Werberecht gewertet wurden. Das Berufungsgericht muss nun die verbleibenden einstweiligen Verfügungen und die Kostenfrage neu bewerten.

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