Bundesjustizministerium will Schöffenauswahl mit strengeren Prüfungen reformieren
Paulina JüttnerBundesjustizministerium will Schöffenauswahl mit strengeren Prüfungen reformieren
Das Bundesjustizministerium plant strengere Überprüfungen für Schöffenbewerber. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen sicherstellen, dass nur Personen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung achten, als Laienrichter tätig werden können. Der Vorstoß hat bereits eine politische Debatte ausgelöst.
Laut den neuen Plänen beabsichtigt das Ministerium, das Deutsche Richtergesetz zu ändern. Bewerber könnten im Auswahlverfahren schriftliche Erklärungen abgeben müssen. Ziel ist es, die Kontrollen für die Ernennung zum Schöffen zu verschärfen.
Die unionsgeführte CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert eine stärkere Einbindung in den Prozess. Ihr stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Günter Krings, sprach sich für ein bundesweit einheitliches und verbindliches Prüfverfahren aus. Die Fraktion möchte zudem, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz bei der Überprüfung der Kandidaten eine Rolle spielt.
Kritik kommt von der rechtspopulistischen AfD. Ihr rechtspolitischer Sprecher, Tobias Matthias Peterka, argumentierte, die bestehenden Regelungen seien bereits ausreichend. Er betonte, jeder Richter müsse die freiheitliche demokratische Grundordnung wahren – und wiederholte damit im Grunde das vom Ministerium genannte Ziel.
Die geplanten Reformen würden die Überprüfungen von Schöffenbewerbern verschärfen. Die Änderungen am Richtergesetz werden noch beraten. Die politischen Parteien bleiben uneins über die Notwendigkeit und den Umfang der Neuerungen.
