Bundesverwaltungsgericht stärkt Fußgängerrechte gegen illegales Parken auf Gehwegen
Käte KitzmannBundesverwaltungsgericht stärkt Fußgängerrechte gegen illegales Parken auf Gehwegen
Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat die Rechte von Anwohnern geklärt, wenn Gehwege durch illegales Parken blockiert werden. Die im Jahr 2024 ergangene Entscheidung ermöglicht es Bürgern, von den lokalen Behörden Maßnahmen zu verlangen, falls Fußwege stark beeinträchtigt werden. Allerdings wies das Gericht zwei zentrale Forderungen in einem damit zusammenhängenden Fall aus Freiburg zurück – was bei einigen Anwohnern auf Unverständnis stößt.
Der Fall nahm seinen Anfang, als ein Freiburger Anwohner die Abschaffung von etwa 15 Parkplätzen auf dem Gehweg der Reichsgrafenstraße anfocht. Der Kläger, der auf öffentliche Parkmöglichkeiten in der Gegend angewiesen war, argumentierte, die Stadt habe die Interessen von Autofahrern und Fußgängern nicht ausreichend abgewogen. Das Verwaltungsgericht Freiburg wies die Klage jedoch ab und bestätigte damit die Entscheidung der Stadtverwaltung.
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte später, dass Anwohner zwar keinen Anspruch auf Parkplätze in ihrer unmittelbaren Nähe geltend machen können, aber sehr wohl verlangen dürfen, dass Behörden schwere Behinderungen auf Gehwegen beseitigen. Dies steht im Einklang mit der Richtlinie gegen illegales Parken Baden-Württembergs aus dem Jahr 2020, die Kommunen mehr Spielraum bei der Verteilung öffentlichen Raums einräumt. Das Gericht betonte, dass Städte die Interessen aller Verkehrsteilnehmer bei solchen Entscheidungen transparent prüfen und dokumentieren müssen.
Trotz dieses Teilerfolgs für die Rechte von Fußgängern wurden die weitergehenden Forderungen des Klägers abgewiesen. Das Gericht bestätigte sowohl das absolute Halteverbot als auch das Verbot des bisher geduldeten Gehwegparkens. Der Anwohner kündigte nun an, die Zulassung der Revision zu beantragen – was den Fall möglicherweise vor das Bundesverfassungsgericht bringen könnte.
Das Urteil stärkt zwar die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen bei der Neugestaltung des Straßenraums, setzt aber auch klare Grenzen für die Parkplatzansprüche von Anwohnern. Behörden sind nun verpflichtet, die Begehbarkeit von Gehwegen sicherzustellen, während Autofahrer kein Recht auf einen Parkplatz vor der Haustür beanspruchen können. Sollte die Revision zugelassen werden, könnte der Fall noch vor dem höchsten deutschen Gericht landen.






