31 May 2026, 16:31

DB-Chef warnt vor rechtlichem Chaos durch Sonderrechte für Italo-Züge

DB InfraGO warnt vor Sonderregeln für Italo im Fernverkehr

DB-Chef warnt vor rechtlichem Chaos durch Sonderrechte für Italo-Züge

Der Chef der deutschen Schieneninfrastrukturgesellschaft hat schwere Bedenken gegen Pläne geäußert, dem italienischen Betreiber Italo Sonderrechte für den Zugang zum deutschen Fernverkehrsnetz einzuräumen. Philipp Nagl, Vorstandsvorsitzender der DB InfraGO, warnte, dass eine Bevorzugung Italos durch vorübergehende Sonderregelungen rechtliches Chaos und Marktinstabilität auslösen könnte – noch bevor die strengeren EU-Vorgaben nach 2030 in Kraft treten.

Nagl kritisierte insbesondere den Vorschlag einer kurzfristigen „New-Entrant-Klausel“, die Italo den Markteintritt in Deutschland ab 2028 erleichtern soll. Diese Idee sei „rechtlich hochgradig problematisch“, so Nagl, und berge die Gefahr jahrelanger Gerichtsprozesse. Denn das verbindliche EU-Rahmenwerk für die Trassenvergabe – die sogenannte Capacity Regulation – wird erst 2031 Gesetzeskraft erlangen, was eine dreijährige Übergangsphase mit unklaren Regelungen hinterlässt.

Der Vorstandsvorsitzende verwies zudem auf das Scheitern früherer Versuche, den Marktzugang zu vereinfachen. Die 2017 eingeführten mehrjährigen Rahmenverträge in Deutschland waren wegen übermäßiger Komplexität und rechtlicher Schlupflöcher wieder abgeschafft worden. Nagl betonte, dass Infrastrukturunternehmen neutral bleiben müssten, und fügte hinzu: „Uns ist egal, welche Farbe die Züge haben“ – solange der Wettbewerb nach transparenten Regeln ablaufe.

Seine Warnungen erstreckten sich auch auf die größeren Marktrisiken. Sollte Italo Trassenzugang unter möglicherweise nicht konformen Bedingungen erhalten, drohe „extreme Unsicherheit“, so Nagl. Ohne klare rechtliche Absicherung könnten konkurrierende Anbieter Entscheidungen anfechten, was zu Verzögerungen bei Dienstleistungen und Investitionen führen würde.

Trotz der Risiken räumte Nagl ein, dass mehr Wettbewerb im Fernverkehr den Fahrgästen konkrete Vorteile bringen könne. Doch er bestand darauf, dass neue Regelungen mit dem EU-Recht vereinbar sein müssten, um Streitigkeiten zu vermeiden. Die Debatte dreht sich nun darum, ob Deutschland die Lücke bis 2031 überbrücken wird – oder ob es eine Phase rechtlicher und betrieblicher Turbulenzen riskiert.

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