DBB kritisiert Dobrindts Besoldungsreform als verfassungswidrig und ungerecht
Franziska MentzelDBB kritisiert Dobrindts Besoldungsreform als verfassungswidrig und ungerecht
Deutscher Beamtenbund (DBB) fordert Nachbesserungen bei geplanter Besoldungsreform
Der Deutsche Beamtenbund (DBB) drängt auf Änderungen am Entwurf der Bundesregierung für eine Gehaltsreform im öffentlichen Dienst. Der von Innenminister Alexander Dobrindt vorgelegte Gesetzentwurf zielt zwar auf eine Neuordnung der Besoldung ab, stößt aber in zentralen Punkten auf massive Kritik.
Der Verband wirft der Vorlage vor, in Teilen gegen verfassungsrechtliche Vorgaben zu fairen Gehaltsabständen zu verstoßen. So soll das bisherige Modell des „Alleinverdienerhaushalts“ bei der Gehaltsberechnung abgeschafft werden. Stattdessen geht der Entwurf von einem fiktiven Partnereinkommen in Höhe von rund 20.000 Euro pro Jahr aus – eine Annahme, die Beamtenvertreter als ungerecht kritisieren, da sie Einkünfte berücksichtige, auf die Beschäftigte keinen Einfluss hätten.
Dobrindts Plan sieht zwar höhere Einstiegsgehälter für Neueinstellungen vor, die direkt in die zweite Besoldungsstufe eingruppiert werden sollen. Allerdings fallen die geplanten Erhöhungen für Beamte der B-Besoldungsgruppe im Vergleich zur A-Gruppe deutlich geringer aus. Besonders problematisch sei laut DBB die vorgesehene Lücke von nur 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen an angemessene Gehaltsabstände nicht gerecht werde.
Der Verband pocht darauf, dass die Reform zwei zentrale Verfassungsgrundsätze wahren muss: das Leistungsprinzip sowie die Differenzierungsregel, die klare Abstände zwischen den Besoldungsgruppen vorschreibt. Trotz dieser Bedenken hat das Innenministerium bisher keine Stellung zu den Anpassungen in der B-Skala genommen.
Obwohl der DBB die grundsätzliche Stoßrichtung der Reform unterstützt, stuft er einzelne Regelungen als „verfassungswidrig“ ein. Die Organisation fordert nun eine umfassende Überprüfung der geplanten Einkommensabstände, bevor der Entwurf weiterverfolgt wird.
Die geplante Besoldungsreform bringt zwar bedeutende Änderungen mit sich – darunter höhere Einstiegsgehälter und den Verzicht auf das Alleinverdiener-Modell. Doch die verfassungsrechtlichen Bedenken des DBB sowie die Kritik an den Gehaltsabständen könnten den Prozess verzögern oder zu Nachbesserungen führen. Die ausstehende Reaktion des Innenministeriums zur B-Besoldung lässt entscheidende Fragen vorerst unbeantwortet.






