Digitaler Durchbruch: Ärzte schicken Rezepte für Pflegeheime bald direkt an Apotheken
Käte KitzmannDigitaler Durchbruch: Ärzte schicken Rezepte für Pflegeheime bald direkt an Apotheken
Neues Gesetzentwurf in Deutschland: Ärzte dürfen Rezepte für Pflegeheimbewohner direkt an Apotheken übermitteln
Ein neuer Gesetzentwurf in Deutschland soll es Ärzten ermöglichen, Rezepte für Bewohner von Pflegeheimen direkt an die beliefernden Apotheken zu schicken. Die Änderung ist Teil des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes der Bundesregierung und zielt darauf ab, den bürokratischen Aufwand für Pflegeeinrichtungen zu verringern. Allerdings bringt die Umstellung auch zusätzliche Kosten und Verwaltungsaufgaben für das medizinische Personal mit sich.
Die Regelung ist als Übergangslösung gedacht, bis Pflegeheime bis zum 1. Januar 2029 vollständig in den spezialisierten Apothekenversorgungsdienst integriert sind. Derzeit sind bereits etwa 90 Prozent der Bewohner über Versorgungsverträge zwischen ihren Pflegeheimen und lokalen Apotheken abgedeckt. Künftig entfällt für Ärzte die Pflicht, Papierrezepte auszustellen – eine Entlastung für das Pflegepersonal.
Jede elektronische Übermittlung wird voraussichtlich eine zusätzliche halbe Minute pro Rezept in Anspruch nehmen. Arztpraxen müssen prüfen, ob ein Bewohner einen Versorgungsvertrag hat, und die E-Rezepte anschließend über die sichere Telematikinfrastruktur (TI) verschicken. Dennoch sorgen technische Vorkehrungen dafür, dass Pflegeheime weiterhin benachrichtigt werden – sofern der Bewohner nicht widerspricht.
Laut Ministerium werden durch die erhöhte Zahl an Übermittlungen Personalkosten in Höhe von 9,7 Millionen Euro entstehen. Nach Abzug von Einsparungen an anderer Stelle beläuft sich die Nettobelastung auf 4,7 Millionen Euro.
Die Neuregelung wird zwar die Rezeptabwicklung in Pflegeheimen vereinfachen, für Ärzte jedoch zusätzliche Verwaltungsarbeit bedeuten. Die Bundesregierung beziffert die Nettokosten der Änderung auf 4,7 Millionen Euro. Das System bleibt bis zur vollständigen Integration der Pflegeheime in den Apothekenservice im Jahr 2029 bestehen.






