Drei Gleisbetreter lösen Großeinsatz an der Müngstener Brücke aus
Franziska MentzelDrei Gleisbetreter lösen Großeinsatz an der Müngstener Brücke aus
Drei Personen bei widerrechtlichem Betreten der Gleise nahe der Müngstener Brücke erwischt
Am Sonntag, dem 8. März, wurden drei Personen dabei ertappt, wie sie unbefugt die Gleisanlagen in der Nähe der Müngstener Brücke betraten. Ihr Verhalten führte zu einer 41-minütigen Sperrung der Strecke und löste einen Großeinsatz der Rettungskräfte aus. Gegen die beiden beteiligten Erwachsenen wurden inzwischen rechtliche Schritte eingeleitet.
Augenzeugen berichteten, gegen 12:05 Uhr drei Personen in der Nähe der Gleise gesehen zu haben. Zwei Erwachsene und ein Kind befanden sich widerrechtlich im gesperrten Bereich, woraufhin die Strecke zwischen 12:09 Uhr und 12:50 Uhr sofort gesperrt werden musste.
Die Bundespolizei, die Wuppertaler Polizei sowie die Feuerwehren aus Solingen und Remscheid rückten zum Einsatzort aus. Die Erwachsenen gaben später an, eine Navigations-App habe sie über die Brücke geleitet. Die Bundespolizei betonte jedoch, dass deutlich sichtbare Verbotszeichen vorhanden gewesen seien, die unbedingt zu beachten sind.
Der Vorfall hatte finanzielle und verwaltungstechnische Folgen. Die Feuerwehr Solingen verzeichnete Kosten in Höhe von etwa 656 Euro für den Einsatz von Fahrzeugen und Personal. Die Bundespolizei hatte 99,60 Euro an Betriebskosten und leitete ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die beiden Erwachsenen ein. Die Polizei Wuppertal erhob zudem Gebühren in Höhe von 118,50 Euro pro Schuldner; der Fall befindet sich nun in der Anhörungsphase.
Die Stadt Solingen hat bereits einen formellen Kostenbescheid nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BHKG) sowie der örtlichen Satzung erlassen. Die Stadt Remscheid prüft derweil noch mögliche Kostenerstattungsansprüche, hat jedoch noch keinen Zeitrahmen festgelegt.
Das widerrechtliche Betreten der Gleisanlagen verursachte erhebliche Störungen und finanzielle Belastungen. Rettungskräfte, Polizei und lokale Behörden mussten eingreifen, was zu offiziellen Anklagen und Rückforderungsmaßnahmen führte. Der Fall dient als Mahnung vor den Gefahren und rechtlichen Konsequenzen, die mit unbefugtem Zutritt zu Bahnanlagen verbunden sind.






