27 March 2026, 10:30

Festnahme am Bahnhof Rastatt: Pfefferspray ohne Genehmigung führt zu Haftbefehl

Plakat für "The Great Train Robbery" zeigt eine Gruppe von Menschen, einer hält eine Waffe, ein Fenster, eine Wand und Text oben und unten.

Festnahme am Bahnhof Rastatt: Pfefferspray ohne Genehmigung führt zu Haftbefehl

Ein 53-jähriger Mann wurde am Bahnhof Rastatt vorläufig festgenommen, nachdem die Polizei bei ihm eine nicht genehmigte Pfefferspraydose entdeckt hatte. Später wurde er dem Amtsgericht Rastatt vorgeführt, wo weitere Vorwürfe gegen ihn bekannt wurden.

Der Vorfall ereignete sich am 22. März, als Bundespolizisten den deutschen Staatsbürger bei einer Routinekontrolle anhielten. Die Beamten fanden eine Pfefferspraydose, für deren Mitführung er keine Erlaubnis besaß. Der Gegenstand wurde sofort als Beweismittel sichergestellt.

Der Mann wurde daraufhin in Gewahrsam genommen und am folgenden Tag dem Gericht vorgeführt. Während der Verhandlung stellte sich heraus, dass gegen ihn bereits ein Haftbefehl wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung vorlag – ein separater Vorwurf aus einem anderen Verfahren.

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In der Folge ordnete das Gericht Untersuchungshaft an. Dem Beschuldigten drohen nun zusätzliche Anklagepunkte wegen Verstößen gegen das deutsche Waffengesetz. Nach der Verhandlung wurde er in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.

Der Fall zeigt die Konsequenzen, die das Mitführen verbotener Gegenstände in der Öffentlichkeit nach sich ziehen kann. Der Mann bleibt bis auf Weiteres in Untersuchungshaft, während die Ermittlungen sowohl wegen des Waffendelikts als auch wegen des früheren Körperverletzungsvorwurfs andauern. Über ähnliche Fälle im vergangenen Jahr liegen keine weiteren Berichte vor.

Quelle