Gericht gibt AfD-Abgeordneten in Verleumdungsstreit gegen Linke recht
Alida ZänkerGericht gibt AfD-Abgeordneten in Verleumdungsstreit gegen Linke recht
Ein deutsches Gericht hat in einem Verleumdungsverfahren zugunsten von dreizehn AfD-Abgeordneten gegen die Linke entschieden. Der Streit begann nach einer hitzigen Auseinandersetzung im Landtag im April des vergangenen Jahres. Die Richter urteilten, dass die Vorwürfe der Linken unbelegt seien und die Persönlichkeitsrechte der Politiker verletzten.
Der Konflikt entzündete sich während einer Landtagssitzung im April 2025, als ein Abgeordneter der Linken AfD-Mitgliedern vorwarf, seine Parkinson-Symptome verspottet zu haben. Die AfD wies die Anschuldigung zurück und bezeichnete sie als falsch und diffamierend.
Ein früherer Antrag auf eine einstweilige Verfügung war vom Landgericht Rostock teilweise abgelehnt worden. Später griff jedoch das Oberlandesgericht Rostock ein. Es untersagte zwei Kreisverbänden der Linken, Teile ihrer Pressemitteilung erneut zu verbreiten.
Die Richter monierten das Fehlen von Zeugen und urteilten, dass sich der Vorwurf weder beweisen noch widerlegen lasse. Zwar räumten sie ein, dass Politiker einer strengeren öffentlichen Prüfung unterlägen, betonten aber, dass persönliche Beleidigungen zu weit gingen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Linke die Rechte der AfD-Abgeordneten rechtswidrig verletzt habe.
Der AfD-Politiker Thore Stein warf der Linken vor, gezielt Lügen verbreitet zu haben, um den Ruf der Betroffenen zu schädigen. Enrico Schult, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD, bezeichnete das Urteil als klare Rehabilitierung seiner Kollegen.
Die einstweilige Verfügung hindert die Linke daran, die umstrittenen Äußerungen zu wiederholen. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht, wie wichtig belastbare Beweise bei schweren Vorwürfen sind. Die AfD-Abgeordneten haben damit rechtlichen Schutz gegen das erzwungen, was sie als grundlose Angriffe bezeichnen.






