Gericht kippt 95.000 Euro für illegale Corona-Speicheltests in Bayern
Franziska MentzelGericht kippt 95.000 Euro für illegale Corona-Speicheltests in Bayern
Ein bayerisches Testzentrum hat einen Rechtsstreit um den Einsatz nicht zugelassener Speichel-basierter Covid-19-Tests verloren. Das Verwaltungsgericht München urteilte, dass der Betreiber durch die Verwendung von nicht von den Gesundheitsbehörden genehmigten Testsets unrechtmäßig Leistungen erbracht habe. Im Mittelpunkt des Streits stehen Zahlungen in Höhe von rund 95.000 Euro, die zwischen Dezember 2021 und März 2022 geleistet wurden.
Das Zentrum war im Dezember 2021 im Auftrag des Landratsamts Dachau eingerichtet worden. Es begann seinen Betrieb mit einem Speichel-Schnelltest namens AT088/21 oder kurz „Saliva“. Dieser Test war jedoch seit dem 21. September 2021 weder vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) noch vom Robert Koch-Institut (RKI) zugelassen.
Im März 2022 ließ sich der Betreiber bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) registrieren. Das Zentrum setzte die nicht zugelassenen Speicheltests bis Mitte 2022 ein. Auf Nachfrage konnte der Betreiber nicht angeben, wie oft der Test durchgeführt worden war.
Die KV widerrief im August 2023 den ursprünglichen Bescheid über die Vergütung und forderte die vollständige Rückzahlung der ausgezahlten 95.000 Euro. Das Gericht bestätigte diese Entscheidung und urteilte, dass die Verwendung nicht zugelassener Tests unabhängig von der Absicht des Betreibers eine unzulässige Leistungserbringung darstelle. Zudem sei der Betreiber dafür verantwortlich, die Rechtmäßigkeit der eingesetzten Tests sicherzustellen.
Mit der Abweisung der Klage muss der Betreiber die Gelder nun in voller Höhe zurückzahlen. Das Urteil unterstreicht, dass für offizielle Covid-19-Tests ausschließlich vom PEI und RKI zugelassene Tests verwendet werden dürfen. Die Entscheidung macht zudem deutlich, dass Testanbieter vor der Dienstleistungserbringung die Zulassung der Tests selbst prüfen müssen.






