Grenzkontrollen in Deutschland erneut verlängert – neue Rechtsgrundlage gilt ab sofort
Alida ZänkerGrenzkontrollen in Deutschland erneut verlängert – neue Rechtsgrundlage gilt ab sofort
Die vorübergehenden Grenzkontrollen an Deutschlands Schengen-Binnengrenzen wurden erneut verlängert. Wie das Bundespolizeidirektion Stuttgart mitteilte, erfolgen die Maßnahmen nun auch auf Grundlage neuer rechtlicher Bestimmungen. Heute, am 8. Mai 2025, finden Medienbriefings zu den aktuellen Einsätzen statt.
Die Kontrollen hatten am 16. September 2024 begonnen und waren zunächst auf Basis der bestehenden Regelungen eingeführt worden. Am 7. Mai 2025 erweiterte der Bundesinnenminister die Rechtsgrundlage um § 18 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 AsylG. Derzeit werden die Überprüfungen an den Grenzen zu Frankreich und der Schweiz durchgeführt.
Um die Öffentlichkeit zu informieren, hat die Bundespolizeidirektion Stuttgart für Donnerstag, den 8. Mai 2025, Medienveranstaltungen organisiert. Journalisten werden gebeten, ihre Teilnahme per E-Mail an [email protected] zu bestätigen und anzugeben, an welcher Veranstaltung sie teilnehmen möchten.
Für weitere Auskünfte steht die Pressestelle unter der Telefonnummer 07031 2128-1111 oder über dieselbe E-Mail-Adresse zur Verfügung. Die genaue Zahl der seit September 2024 in Baden-Württemberg eingesetzten Bundespolizisten bleibt weiterhin ungenannt.
Die verlängerten Grenzkontrollen werden unter den aktualisierten rechtlichen Vorgaben fortgesetzt. Medienvertreter sind zu den heutigen Briefings eingeladen, um offizielle Updates zu erhalten. Weitere Anfragen können an die Stuttgarter Pressestelle gerichtet werden.






