15 April 2026, 16:31

Hamburger Gericht verurteilt Mann wegen homophober Beleidigungen in der U-Bahn

Eine Frau in einem weißen Hemd steht entschlossen vor einer Wand und hält ein Schild hoch, auf dem in fetter schwarzer Schrift "LGBTQ+ Leben zählen" steht.

Hamburger Gericht verurteilt Mann wegen homophober Beleidigungen in der U-Bahn

Ein Hamburger Gericht hat einen Mann wegen homophober Beleidigungen und Bedrohungen verurteilt, nachdem er ein Opfer in der U-Bahn angegriffen hatte. Michael W. wurde zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt, weil er Tibor P. beleidigt hatte, der auf dem Heimweg von einem Schwulenclub war. Der Fall wirft ein Licht auf die anhaltenden Probleme mit queerenfeindlichen Hassverbrechen in Deutschland.

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Der Vorfall begann, als Tibor P. mit Lackschuhen in die U-Bahn stieg. Michael W. starrte ihn an und machte abfällige Bemerkungen über seine Schuhe, bevor er zu homophoben Beschimpfungen überging.

Ein Zeuge griff ein und wies Michael W. an, "den Mund zu halten". Dennoch eskalierte die Auseinandersetzung, bis die Polizei eintraf. Berichten zufolge beleidigte Michael W. die Beamten und wehrte sich gegen deren Versuche, die Situation zu beruhigen.

Während des Prozesses entschuldigte sich Michael W. für sein Verhalten. Tibor P. nahm die Entschuldigung an, doch das Gericht sprach ihn dennoch der Beleidigung und Bedrohung schuldig. Die Richterin betonte, dass sich die Äußerungen eindeutig gegen die sexuelle Orientierung von Tibor P. richteten. Gleichzeitig lobte sie den Zeugen, der sich eingemischt hatte, und bezeichnete dies als "Akt zivilen Mutes".

Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 2.048 queerenfeindliche Straftaten registriert – darunter verbale Angriffe, Drohungen und Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität.

Michael W. muss nun 1.200 Euro Strafe zahlen, aufgeteilt in 150 Tagessätze. Das Urteil sendet ein klares Signal über die rechtlichen Konsequenzen homophober Hetze. Gleichzeitig unterstreicht der Fall, wie hartnäckig Hasskriminalität gegen LGBTQ+-Personen im Land weiterhin besteht.

Quelle