Hamburgs Bürgerschaft entscheidet über umstrittenes Extremismus-Schutzgesetz
Alida ZänkerHamburgs Bürgerschaft entscheidet über umstrittenes Extremismus-Schutzgesetz
Hamburger Bürgerschaft stimmt am 17. Juni über „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen“ ab
Der Entwurf stößt bei der regierenden Koalition aus SPD und Grünen sowie bei der oppositionellen CDU auf breite Zustimmung. Kritiker warnen hingegen vor einer Gefährdung grundlegender Rechte und fordern von den Abgeordneten eine klarere Positionierung.
Um die Verabschiedung ohne Abweichler zu sichern, hat die Koalition die Abstimmung auf Juni vorgezogen. Noch am selben Tag soll eine Vorlage mit geringfügigen formulierungstechnischen Änderungen beraten werden. Das Gesetz soll automatisch zum 31. Juli 2031 außer Kraft treten.
Die Linke kündigte an, eine namentliche Abstimmung zu beantragen, und bezeichnet den Entwurf als unverhältnismäßigen Angriff auf die Grundfreiheiten. Die Linken-Abgeordnete Deniz Celik forderte Transparenz: „Künftige Generationen müssen wissen, wie jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete abgestimmt hat.“
Der Widerstand gegen das Vorhaben wächst. Das „Bündnis gegen Berufsverbote“, die Gewerkschaft Verdi sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) rufen zu einer Demonstration gegen das Gesetz auf. Auch die Jusos und die Grüne Jugend verurteilten den Entwurf als zu pauschal – trotz fachlicher Warnungen. Gemeinsam wollen sie auf einer Pressekonferenz ihre Bedenken äußern.
Die Abstimmung findet wie geplant statt; die Koalition zeigt sich sicher ihrer Mehrheit. Doch der Protest und der politische Druck nehmen weiter zu. Ob das Gesetz schließlich verabschiedet oder abgelehnt wird, hängt von der parlamentarischen Stimmenlage und der Wirkung des öffentlichen Widerstands ab.






