10 May 2026, 16:27

Hubigs Reform: Gewalteltern sollen Umgangsrecht verlieren können

Plakat mit der Überschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in fetter schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, eingerahmt von einem dünnen schwarzen Rand, mit einer Grafik einer Person mit ausgestreckten Armen.

Hubigs Reform: Gewalteltern sollen Umgangsrecht verlieren können

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der gewalttätige Eltern vom Umgang mit ihren Kindern ausschließen soll. Die geplante Reform zielt darauf ab, Opfer häuslicher Gewalt zu schützen, indem weitere Schädigungen durch Umgangsrechte verhindert werden. Gerichte sollen jeden Einzelfall prüfen, bevor sie Einschränkungen oder Verbote verhängen.

Das Vorhaben des Justizministeriums richtet sich an Eltern, die Gewalt gegen ihren Partner oder ihre Partnerin ausgeübt haben. Selbst wenn sich die Misshandlungen nicht direkt gegen das Kind richteten, erkennt das Gesetz an, dass die Konfrontation mit familiärer Gewalt tiefgreifende Folgen für Kinder hat. Richter sollen Art, Schwere und Häufigkeit der Gewalt sowie das Risiko weiterer Vorfälle bewerten.

Gerichte könnten vorläufige oder dauerhafte Umgangsverbote verhängen, wenn die körperliche Sicherheit des Opfers weiterhin gefährdet ist. Bei weniger schweren Fällen könnten auch Auflagen wie begleitete Besuche angeordnet werden – je nach den Umständen. Das Ministerium betont, dass der Ausschluss eines Elternteils aus dem Leben des Kindes ein schwerwiegender Schritt ist und nicht pauschal erfolgen wird.

Hubig erklärte, dass Umgangsrechte nicht dazu missbraucht werden dürften, den anderen Elternteil wiederholt zu gefährden. Die Reform solle sicherstellen, dass Kinder in einem gewaltfreien Umfeld aufwachsen, während gleichzeitig faire und verhältnismäßige Maßnahmen gewährleistet werden.

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Der Gesetzentwurf würde Familiengerichten mehr Befugnisse einräumen, in Fällen häuslicher Gewalt einzugreifen. Durch eine sorgfältige Einzelfallprüfung könnten Richter den Kontakt zwischen misshandelnden Eltern und ihren Kindern einschränken oder untersagen. Ziel ist es, Opfer zu schützen und gleichzeitig das Recht des Kindes auf ein sicheres Aufwachsen zu wahren.

Quelle