Hubigs Reform soll Femizide als Mord bestrafen – härtere Strafen geplant
Franziska MentzelHubigs Reform soll Femizide als Mord bestrafen – härtere Strafen geplant
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat Pläne zur Reform des Strafgesetzbuchs angekündigt. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, sogenannte Femizide – also Tötungen von Frauen, die allein aufgrund ihres Geschlechts verübt werden – stärker zu verfolgen. Falls der Entwurf verabschiedet wird, könnten solche Verbrechen künftig als Mord und nicht mehr als Totschlag geahndet werden.
Aktuell unterscheidet das deutsche Recht streng zwischen Mord und Totschlag. Nur bei einer Verurteilung wegen Mordes ist eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich, während Totschlag mit festen Haftzeiten und einer garantierten Entlassung bestraft wird. Einige Tötungen, die aus besitzergreifendem oder kontrollierendem Verhalten resultieren, werden bereits als Mord gewertet – doch es bleiben Lücken.
Hubigs Vorstoß sieht vor, den Mordparagraphen um explizit geschlechtsspezifische Motive zu erweitern. Das bedeutet, dass Verbrechen, bei denen eine Frau weil sie eine Frau ist zum Ziel wird, künftig unter die strengere Kategorie fallen könnten. Die Bundesregierung argumentiert, dass die aktuellen Gesetze solche Fälle mitunter nicht als Mord anerkennen, was zu milderen Strafen führt.
Die Reform soll diese Gesetzeslücke schließen. Durch eine präzisere Definition hätten Staatsanwälte klarere Grundlagen, um in geschlechterbasierten Tötungsdelikten Mordanklagen zu erheben. Sollte die Änderung verabschiedet werden, drohten Tätern, die Frauen aufgrund ihres Geschlechts töten, härtere Strafen – darunter auch lebenslange Haft. Nun steht die Regierung vor der Aufgabe, die Novelle durch den Bundestag zu bringen.






