Iraker in Zweibrücken wegen gewerbsmäßiger Geldfälschung in U-Haft
Paulina JüttnerIraker in Zweibrücken wegen gewerbsmäßiger Geldfälschung in U-Haft
Ein 42-jähriger Iraker ist wegen gewerbsmäßigen Geldfälschungsdelikts in Untersuchungshaft genommen worden. Der Mann wurde am 4. Juni 2025 auf der Gottlieb-Daimler-Brücke in Zweibrücken, Rheinland-Pfalz, festgenommen, nachdem er verdächtigt wird, gefälschte Banknoten zur finanziellen Bereicherung in Umlauf gebracht zu haben.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, Falschgeld als echtes Zahlungsmittel ausgegeben zu haben. An zwei getrennten Tagen – dem 16. Mai 2025 und dem 4. Juni 2025 – soll er insgesamt 13.550 Euro in gefälschten Scheinen weitergegeben haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Taten der Erzielung illegaler Gewinne dienten.
Nach Erlass eines Haftbefehls nahmen Beamte den Mann fest und brachten ihn in eine Justizvollzugsanstalt. Bisher fanden die Ermittler keine Hinweise darauf, dass er an der Herstellung oder Vorbereitung der Falschgeldverbreitung beteiligt war.
Das Verfahren wird nun unter Haftfortdauer weitergeführt, während die Ermittlungen andauern. Der Beschuldigte bleibt in Untersuchungshaft und muss sich wegen des Vorwurfs der bandenmäßigen Geldfälschung verantworten. Bei einer Verurteilung droht ihm eine erhebliche Freiheitsstrafe wegen der Wirtschaftskriminalität.






