01 May 2026, 20:33

Klinik verschreibt totem Krebspatienten teures Medikament – und muss zahlen

Plakat mit der Aufschrift "$160 Milliarden die Menge, die Steuerzahler sparen werden, da Medicare niedrigere Arzneimittelpreise aushandeln kann" mit einem Logo.

Klinik verschreibt totem Krebspatienten teures Medikament – und muss zahlen

Eine Krebsklinik in Bayern muss 489,52 Euro zurückerstatten, nachdem sie einem bereits verstorbenen Patienten ein Medikament verschrieben hatte. Das Sozialgericht München erklärte das Rezept für ungültig, da der Patient 17 Tage vor der Ausgabe des Arzneimittels verstorben war. Der Fall wirft Fragen auf, wie Kliniken den Status von Patienten nachverfolgen und Verschreibungen verwalten.

Ausgelöst wurde der Vorfall, als die Klinik dem verstorbenen Patienten Pamorelin – ein Krebsmedikament – verschrieb. Eine Apotheke belieferte das Rezept und berechnete der Krankenkasse 489,52 Euro. Nach Bekanntwerden des Fehlers forderte die Kasse eine Untersuchung und die Erstattung der Kosten von der Klinik.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der behandelnde Arzt vom Tod des Patienten hätte wissen müssen. Nach deutschen Vorschriften dürfen Ärzte keine Leistungen – einschließlich medizinischer Berichte – nach dem Tod eines Patienten in Rechnung stellen. Die Richter wiesen darauf hin, dass ein einfacher Anruf zur Bestätigung des Patientenzustands den Fehler hätte verhindern können.

Zwar erkannte das Gericht die finanziellen Belastungen an, denen Onkologen ausgesetzt sind, betonte jedoch, dass eine ordnungsgemäße Praxisorganisation unverzichtbar sei. Zudem schlug es vor, künftige Benachrichtigungen über die elektronische Patientenakte (ePA) könnten Ärzten helfen, ähnliche Fehler zu vermeiden, indem sie Echtzeit-Updates zu Todesfällen liefert.

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Die Klinik muss nun die vollen Kosten der Verschreibung zurückzahlen. Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit strengerer Kontrollen vor der Ausgabe von Medikamenten. Behörden könnten künftig auf bessere digitale Systeme drängen, um solche Zwischenfälle zu verhindern.

Quelle