Lieferkettengesetz: Warum SAPs Ariba-Lösung für Zündstoff sorgt
Deutschlands Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist zu Jahresbeginn in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, Risikomanagementsysteme einzurichten und regelmäßige Risikoanalysen durchzuführen. Firmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten müssen die Vorgaben sofort umsetzen, kleinere Betriebe folgen ab dem nächsten Jahr.
Die in den Paragrafen 4 und 5 des LkSG festgelegten Regelungen sehen vor, dass Unternehmen strenge Sorgfaltspflichtprozesse einführen müssen. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen.
SAP wirbt für seine Ariba-Lösungen zur Lieferantenverwaltung als passende Antwort auf die LkSG-Anforderungen. Das Unternehmen behauptet, dass diese Tools – die bereits von einigen Kunden genutzt werden – die Berichtspflichten ohne zusätzliche Kosten erfüllen könnten. SAP betont zwar, dass Ariba keine Pflichtlösung sei, empfiehlt den Einsatz jedoch ausdrücklich.
Die deutschsprachige SAP-Anwendergruppe (DSAG) übt scharfe Kritik an dieser Haltung. Thomas Henzler, Vorstandsmitglied der DSAG, argumentiert, dass Compliance-Tools stattdessen in die Standard-Wartungsverträge integriert werden sollten, statt separat verkauft zu werden. Er warnt davor, dass Unternehmen bei der Einbindung konformer Systeme in ihre bestehenden ERP-Strukturen mit unerwarteten Kosten konfrontiert werden könnten.
Zudem wirft die DSAG SAP vor, die Ariba-Risikomanagement-Lösung als einzige praktikable Option zu präsentieren. Die Gruppe verweist auf die zusätzliche finanzielle Belastung für Unternehmen, die ohnehin schon mit knappen Budgets kämpfen.
Ab 2025 gilt das LkSG auch für kleinere Betriebe. Unternehmen stehen nun vor der Wahl, ihre Systeme an die Compliance-Vorgaben anzupassen oder Bußgelder zu riskieren. Unterdessen bleibt umstritten, ob SAP seine Lösungen in die bestehenden Serviceverträge einbeziehen sollte.






