22 March 2026, 04:31

Müller scheitert mit unklaren Reservierungsbedingungen vor Gericht

Altes deutsches Wertpapier mit Text und Stempeln auf einem weißen Hintergrund, das eine Verpflichtung anzeigt.

Müller scheitert mit unklaren Reservierungsbedingungen vor Gericht

Ein deutsches Gericht hat die Drogeriemarktkette Müller wegen unklarer Formulierungen in ihrem "Jetzt reservieren"-Service verurteilt. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass die Bedingungen des Unternehmens für die Abholung im Geschäft den gesetzlichen Transparenzanforderungen nicht genügen. Gleichzeitig bestätigte das Gericht jedoch eine Klausel Müllers zu den Widerrufsrechten der Verbraucher.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand das Online-Reservierungssystem der Kette, mit dem Kunden Produkte bestellen und später im Geschäft abholen können. Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) stellte fest, dass die Formulierungen Müllers verwirrend seien und nicht dem Gebot der "klaren und verständlichen" Gestaltung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) entsprächen.

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Gleichzeitig erklärte das Gericht die Ausschlussklausel Müllers zum gesetzlichen Widerrufsrecht bei Abholung im Geschäft für rechtmäßig. Die Richter begründeten dies damit, dass solche Transaktionen nicht als Fernabsatzverträge gelten – und somit die üblichen Verbraucherschutzbestimmungen für Online-Käufe nicht anwendbar seien.

Zu der Frage, wie sich die gesetzliche Widerrufsfrist auf Verbraucher auswirkt, die Waren online bestellen, aber persönlich abholen, traf das Gericht keine weitere Entscheidung. Der Beschluss konzentrierte sich ausschließlich auf die Klarheit der AGB von Müller sowie die spezifische Klausel zu den Widerrufsrechten.

Das Urteil bedeutet, dass Müller seine Reservierungsbedingungen überarbeiten muss, um sicherzustellen, dass sie für Kunden leicht verständlich sind. Die aktuelle Regelung zum Widerrufsausschluss bei Abholung im Geschäft bleibt jedoch rechtlich gültig. Für Verbraucher, die online bestellen und im Laden abholen, gelten damit weiterhin andere Bedingungen als beim klassischen Online-Versandhandel.

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