Neue Bauverträge: Wie Deutschland Wohnungsbau günstiger und schneller machen will
Alida ZänkerNeue Bauverträge: Wie Deutschland Wohnungsbau günstiger und schneller machen will
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) Deutschlands hat Änderungen vorgeschlagen, um Baustandards zu vereinfachen und die Baukosten zu senken. Damit soll der Druck auf dem Wohnungsmarkt verringert werden. Bundesministerinnen haben nun die zentralen Eckpunkte für den neuen Bauvertragstyp E vorgestellt.
Der NKR schlägt vor, dass Bauträger und Bauunternehmen künftig zwischen drei Qualitätsstufen wählen können: Basis, Mittelklasse oder Premium. Diese Flexibilität soll nach Ansicht des Rates die Ausgaben reduzieren und Wohnungsbauprojekte beschleunigen. Zudem plant der NKR, die Bundesregierung bei der Ausarbeitung des neuen Gebäudetyp-E-Gesetzes zu beraten.
Bundesbauministerin Verena Hubertz und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) haben inzwischen die Grundprinzipien des Vertrags offengelegt. Dem Entwurf zufolge würde der „Basisausführungsstandard“ automatisch für alle Neubauten gelten. Abweichungen von diesem Standard wären nur zulässig, wenn sie die Qualität erhöhen – nicht jedoch, wenn sie sie verringern.
Das Bundesjustizministerium wird voraussichtlich in den kommenden Monaten einen Gesetzentwurf für das Gebäudetyp-E-Gesetz vorlegen. Das Gesetz würde diese Änderungen formal verankern und neue Regeln für Bauverträge in ganz Deutschland festlegen.
Die geplanten Reformen sehen ein dreistufiges System für Baustandards vor, wobei die Basisstufe als Standard gelten soll. Bauträger, die höhere Anforderungen erfüllen möchten, könnten sich für die Mittelklasse oder Premium-Qualität entscheiden. Der Regierungsentwurf wird zeigen, wie diese Änderungen in der Praxis umgesetzt werden.






