Neue GAP-Regeln für Weinbau in Baden-Württemberg ab 2027: Brache im Turnus gefördert
Alida ZänkerNeue GAP-Regeln für Weinbau in Baden-Württemberg ab 2027: Brache im Turnus gefördert
Weingüter in Baden-Württemberg stehen vor neuen Regeln im Rahmen der GAP-Förderperiode 2023–2027. Das FAKT-II-Programm führt Anpassungen ein, um Weinbaubetriebe mit gezielten Maßnahmen zu unterstützen. Eine zentrale Neuerung ist das ab 2027 startende Förderprogramm "Brache im Weinbau im Turnus" (E16), das die Bodenqualität und Artenvielfalt stärken soll.
Die Rebflächen in der Region schrumpfen kontinuierlich: 2025 wurden noch 25.822 Hektar ausgewiesen – ein Rückgang um 3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Sowohl in Baden als auch in Württemberg gingen die Flächen zurück, was den langfristigen Trend sinkender Weinbaugebiete unterstreicht.
Die neue Regelung gilt ausschließlich für gerodete Weinbergflächen, die zuvor über eine Anbauerlaubnis für Reben verfügten. Um förderfähig zu sein, müssen die Flächen stillgelegt werden; Anträge sind bis zum 31. Mai des jeweiligen Jahres über das FIONA-System im Rahmen des Einheitsantrags einzureichen. Betrieben steht eine Förderung von bis zu drei Hektar zu, mit einer Prämie von 2.500 Euro pro Hektar.
Vorbereitende Arbeiten auf den Flächen dürfen ab dem 1. September des Vorjahres vor der Neupflanzung beginnen. Die Flächen müssen anschließend bis spätestens 15. Mai oder im Spätsommer/Herbst des Vorjahres mit einer vorgefertigten, mehrjährigen Blühmischung (M3+) eingesät werden. Die Aussaatmenge muss zwischen 10 und 12 Kilogramm pro Hektar liegen.
Nach der Einsaat sind Düngemittel und Pflanzenschutzmittel verboten. Ab dem zweiten Jahr muss die Fläche mindestens alle zwei Jahre gemulcht oder gemäht werden – jedoch nicht während der Brutzeit bodennistender Vögel. Alle Arbeiten müssen bis zum 16. November abgeschlossen sein, um die Tierwelt zu schützen.
Die Maßnahme spiegelt die Bestrebungen wider, den Weinbau in der Region zu modernisieren. Angesichts schrumpfender Rebflächen zielen die Reformen darauf ab, die Nachhaltigkeit zu verbessern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Winzer zu erhalten.
Das E16-Programm bietet finanzielle Unterstützung für Betriebe, die gerodete Weinbergflächen in biodiversitätsfördernde Brachflächen umwandeln. Die Förderung ist auf drei Hektar pro Antragsteller begrenzt und unterliegt strengen Auflagen bei Aussaat und Pflege. Die Änderungen sind Teil der umfassenden GAP-Reformen, die in Baden-Württembergs Weinsektor eine Balance zwischen landwirtschaftlicher Produktivität und Umweltschutz herstellen sollen.






