Organspende-Reform: Soll Deutschland 2030 zur Widerspruchslösung wechseln?
Paulina JüttnerOrganspende-Reform: Soll Deutschland 2030 zur Widerspruchslösung wechseln?
Eine überparteiliche Gruppe deutscher Abgeordnete drängt auf eine grundlegende Reform des Organspenderechts. Ihr Vorschlag sieht vor, bis 2030 ein Widerspruchsmodell einzuführen – demzufolge jeder Erwachsene automatisch als Spender gilt, sofern er nicht aktiv widerspricht. Die Pläne dürften im Bundestag eine hitzige ethische Debatte auslösen.
Aktuell gilt in Deutschland die Zustimmungslösung: Spender müssen zu Lebzeiten oder über ihre Angehörigen ausdrücklich ihr Einverständnis erklären. Doch mit 3.150 durchgeführten Transplantationen im Jahr 2025 und über 8.200 Patienten auf der Warteliste argumentieren Befürworter, dass das bestehende System den Bedarf bei Weitem nicht deckt.
Erste Zahlen für 2026 zeigen eine leichte Besserung: Bundesweit stiegen die Organspenden in den ersten fünf Monaten um zwölf Prozent – von 1.253 im Vorjahreszeitraum auf 1.405 in diesem Jahr. Allein in Berlin gab es einen deutlichen Anstieg: von 39 gespendeten Organen Anfang 2025 auf 73 in diesem Jahr. Dennoch bleibt die Zahl der verfügbaren Organe weit hinter dem Bedarf zurück.
In der Hauptstadt warten weiterhin über 400 Menschen auf ein Spenderorgan, obwohl 2026 bereits fast 140 Transplantationen durchgeführt wurden. Gegner der Reform warnen jedoch, dass ein Wechsel zur Widerspruchslösung die persönliche Freiheit einschränken könnte. Sie argumentieren, dass eine vermutete Zustimmung ohne explizite Einwilligung die individuellen Rechte missachte.
Das geplante Widerspruchsmodell soll den Organmangel in Deutschland durch eine höhere Spenderzahl verringern. Wird die Reform beschlossen, tritt sie 2030 in Kraft und würde die Handhabung der Spenderezustimmung grundlegend ändern. Die anstehende Bundestagsdebatte wird entscheiden, ob die Änderung kommt – oder ob das bisherige System bestehen bleibt.






