Rechtswissenschaftler fordert Reform: Schwarzfahren nicht immer strafbar
Alida ZänkerRechtswissenschaftler fordert Reform: Schwarzfahren nicht immer strafbar
Der Rechtswissenschaftler Helmut Frister hat die aktuelle Handhabung von Schwarzfahren in Deutschland scharf kritisiert. Seiner Ansicht nach belastet das geltende Recht das Justizsystem unnötig und setzt strafrechtliche Sanktionen nicht nur als letztes Mittel ein. Seine Äußerungen fallen in eine Zeit, in der die Diskussion darüber zunimmt, ob Schwarzfahren weiterhin als Straftatbestand gelten sollte.
Frister lehnt zwar Forderungen ab, den Paragrafen 265a des Strafgesetzbuchs komplett abzuschaffen, besteht jedoch auf eine Reform, um die Gerichte zu entlasten. Derzeit führt jeder vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurück.
Er unterscheidet zwischen Bagatelldelikten und schwerwiegenden Verstößen. Einfaches Schwarzfahren – ohne gewaltsames Eindringen oder Überwinden von Sperren – rechtfertige aus seiner Sicht keine strafrechtliche Verfolgung. Gleichzeitig betont er, dass Schwarzfahren im Fernverkehr weiterhin strafbar bleiben solle.
Aktuelle Zahlen zeigen, dass 2024 jeder achte gemeldete Fall von Schwarzfahren den Fernverkehr betraf. Frister lehnt Vorschläge ab, alle Fälle zu Ordnungswidrigkeiten herabzustufen. Stattdessen plädiert er für eine gezielte Novellierung, die sicherstellt, dass nur besonders verwerfliches Verhalten strafrechtlich verfolgt wird.
Fristers Position verdeutlicht den Spannungsbogen zwischen der Entlastung der Gerichte und der Aufrechterhaltung abschreckender Maßnahmen bei vorsätzlichem Schwarzfahren. Seine Reformvorschläge zielen darauf ab, strafrechtliche Konsequenzen auf die schwerwiegendsten Fälle zu beschränken. Die Debatte um eine Reform des Paragrafen 265a wird voraussichtlich anhalten, während Politiker die Vor- und Nachteile abwägen.






