16 April 2026, 22:32

Sachsen-Anhalt: Neues Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht schnellere Geschlechtsanpassungen

Eine farbcodierte Europakarte aus dem Jahr 2017, die den Geschlechtergleichheitsindex zeigt, mit erklärendem Text auf der linken Seite.

Sachsen-Anhalt: Neues Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht schnellere Geschlechtsanpassungen

In Sachsen-Anhalt erleichtert ein neues Gesetz die Änderung des rechtlichen Geschlechts. Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz Anpassungen ohne langwierige Begutachtungen. Bisher haben 976 Personen ihre amtlichen Eintragungen auf Basis der Reform aktualisiert.

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Der Fachverband der Standesämter begrüßt die Neuerungen. Seit Inkrafttreten wurde nur ein Verdachtsfall auf Missbrauch gemeldet. Die meisten Antragstellenden sind erwachsen, die genaue Zahl der Minderjährigen bleibt jedoch vertraulich.

Der AfD-Abgeordnete Gordon Köhler behauptete, dass etwa 40 der 976 Änderungen Jugendliche betrafen. Der Großteil dieser Fälle seien Übergänge von weiblich zu männlich gewesen. Nur vier Personen hätten nach einer ersten Anpassung eine zweite Änderung vorgenommen.

Die Reform hat zudem Debatten über mögliche Schutzmaßnahmen ausgelöst. Sigrun Quente, Landesvorsitzende des Verbandes, schlug eine Ergänzung vor: Wer als Mann eingetragen eine Straftat begeht, soll vor einer erneuten Änderung eine Wartefrist von fünf Jahren einhalten müssen.

Das Gesetz gilt seit Monaten – die meisten Nutzer sind Erwachsene. Behörden beobachten weiterhin die Auswirkungen, darunter seltene Fälle wiederholter Änderungen. Die Diskussion über zusätzliche Einschränkungen, wie Quentes Vorschlag, dauert an.

Quelle