07 April 2026, 15:08

Sicherheitsfirma zahlt über 100.000 Euro Strafe für systematische Mindestlohn-Verstöße

Deutsches Aktienzertifikat mit der Aufschrift "Aktie über Einhundert Reichmark" für 100 Reichmarks mit schwarzem Rand und gedrucktem Text.

Sicherheitsfirma zahlt über 100.000 Euro Strafe für systematische Mindestlohn-Verstöße

Ein privates Sicherheitsunternehmen ist mit einer Strafe von über 100.000 Euro belegt worden, nachdem es Mitarbeiter systematisch unterbezahlt hatte. Die Sanktionen folgten einer Untersuchung zu Lohnverstößen, die im Rahmen einer Veranstaltung am Hockenheimring im Jahr 2019 aufgedeckt worden waren. Die Behörden stellten fest, dass 30 Beschäftigte nicht den gesetzlichen Mindestlohn erhalten hatten.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der Fall nahm seinen Anfang, als die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Karlsruhe eine gezielte Kontrollaktion einleitete. Die Ermittler führten Durchsuchungen durch und deckten mehrere Verstöße auf, darunter ausstehende Löhne und nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge.

Der 56-jährige Inhaber des Unternehmens muss nun mit empfindlichen finanziellen Strafen rechnen. Alina Holm, Sprecherin des Zollamts, bestätigte, dass solche Verstöße erhebliche Risiken bergen. Arbeitgeber, die den gesetzlichen Mindestlohn nicht zahlen, können zudem gemäß Paragraf 266a des Strafgesetzbuchs strafrechtlich verfolgt werden.

Die Karlsruher Behörden verhängten die Bußgelder, nachdem sie bestätigt hatten, dass das Unternehmen wiederholt gegen Lohnvorschriften verstoßen hatte. Die Ermittlungen förderten ein Muster der Unterbezahlung zutage, von dem Dutzende Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum betroffen waren.

Die Gesamtstrafe beläuft sich auf mehr als 100.000 Euro und spiegelt das Ausmaß der Verstöße wider. Der Fall unterstreicht die Konsequenzen für Arbeitgeber, die Mindestlohnregelungen ignorieren. Die Behörden warnten, dass weitere rechtliche Schritte nicht ausgeschlossen seien.

Quelle