Sozialbetrug im Ortenaukreis: Mann muss 7.000 Euro zurückzahlen und erhält Bewährungsstrafe
Käte KitzmannSozialbetrug im Ortenaukreis: Mann muss 7.000 Euro zurückzahlen und erhält Bewährungsstrafe
Ein 45-jähriger Mann aus dem Ortenaukreis ist wegen Sozialbetrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Lahr stellte fest, dass er über 7.000 Euro Arbeitslosengeld bezog, während er gleichzeitig zwei Jobs ausübte. Das Urteil folgt einer Untersuchung zu nicht gemeldeten Einkünften über einen Zeitraum von zwölf Monaten.
Der Angeklagte hatte ein Jahr lang Leistungen vom Jobcenter Ortenaukreis erhalten. In dieser Zeit ging er zwei bezahlten Tätigkeiten nach und verschwieg den Behörden seine Einnahmen. Zudem war auch sein 18-jähriger Sohn berufstätig, was ihn zusätzlich von den Bezügen ausschloss.
Vor Gericht wurde bekannt, dass der Mann bereits vorbestraft war. Dies beeinflusste das Urteil von fünf Monaten Haft auf Bewährung, ausgesetzt auf zwei Jahre. Die Richter ordneten zudem an, dass er die gesamten 7.000 Euro, die er zu Unrecht erhalten hatte, zurückzahlen muss.
Das Urteil ist nun rechtskräftig, weitere Berufungen sind nicht mehr möglich. Der Fall wurde nach Betrugsrecht verhandelt, da der Mann dem Jobcenter vorsätzlich seine Beschäftigungsverhältnisse verschwiegen hatte.
Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass der Mann keine Haftstrafe antreten muss, sofern er innerhalb der nächsten zwei Jahre keine weiteren Straftaten begeht. Zudem muss er die vollen Beträge der erschlichenen Leistungen zurückerstatten. Mit dem Richterspruch ist das Verfahren abgeschlossen; weitere juristische Schritte sind nicht zu erwarten.






