Steuerregeln für Vereine: Was Ehrenamtliche 2026 wissen müssen
In Hünfeld fand die fünfte Informationsveranstaltung für Ehrenamtliche in der Lokomotivhalle statt
Im Mittelpunkt des diesjährigen Abends standen die Steuerregeln für gemeinnützige Vereine. In einem 90-minütigen Hauptvortrag mit dem Titel „Steuern in Vereinen“ erläuterte Steuerberaterin Sandra Oechler die wichtigsten buchhalterischen Grundlagen für lokale Organisationen.
Sandra Oechler, Diplom-Kauffrau und Steuerfachfrau, leitete die Veranstaltung. Sie betonte, dass gemeinnützige Vereine ihre satzungsgemäßen Ziele einhalten müssen, um Steuervergünstigungen zu behalten. Ihr Vortrag behandelte zwei zentrale Bereiche der Vereinsbuchhaltung: die ideelle Tätigkeit und wirtschaftliche Aktivitäten. Oechler erklärte zudem, dass gewerbliche Aktivitäten erst ab einem Jahresumsatz von mehr als 50.000 Euro steuerpflichtig werden.
Ein weiteres zentrales Thema waren die neuen Freibeträge. Ab dem 1. Januar 2026 steigt der steuerfreie Übungsleiterfreibetrag auf 3.300 Euro pro Jahr. Auch der Ehrenamtsfreibetrag wurde angehoben und liegt nun bei 960 Euro jährlich.
Vor dem Hauptvortrag stellte Julia Schröder vom Landkreis Fulda die Initiative „Treffpunkt Aktiv“ vor. Sie informierte über die ehremamtlichen Angebote des Landkreises und zeigte auf, wie sich Bürgerinnen und Bürger engagieren können. Der Abend klang bei Würstchen, kühlen Getränken und lockeren Gesprächen unter den Teilnehmenden aus.
Die Veranstaltung bot klare Updates zu den Steuerregeln für Vereine. Organisationen profitieren nun von höheren Freibeträgen für Ehrenamtliche und Übungsleiter sowie von strenger gefassten Umsatzgrenzen für steuerfreie wirtschaftliche Tätigkeiten. Die Teilnehmer nahmen praktische Hinweise für die Finanzverwaltung ihres Vereins mit nach Hause.






