06 April 2026, 18:31

Vorratsdatenspeicherung: Warum Telekom-Riesen und Juristen gegen das aktuelle Gesetz rebellieren

Balkendiagramm mit der Überschrift "Internet-Penetration bis 2030", das prozentuale Anteile für vier Länder zeigt, dargestellt durch blaue, grüne, gelbe und rote Segmente von 0 bis 100 Prozent.

Vorratsdatenspeicherung: Warum Telekom-Riesen und Juristen gegen das aktuelle Gesetz rebellieren

Deutschlands aktuelle Vorratsdatenspeicherungsgesetze stoßen auf massiven Widerstand von Telekommunikationsanbietern und Juristen. Die Vorschriften, die eine sofortige und unwiderrufliche Löschung gespeicherter IP-Adressen vorschreiben, werden als undurchführbar und rechtlich fehlerhaft kritisiert. Gegner argumentieren, das Gesetz stehe im Widerspruch zu EU-Regelungen und belaste die Unternehmen mit unzumutbarem Aufwand.

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Nach geltendem Recht müssen Anbieter IP-Adressen drei Monate nach Beendigung einer Zuweisung löschen. Doch moderne Internetverbindungen bestehen oft wochen- oder monatelang – die Speicherfrist verlängert sich dadurch weit über den vorgesehenen Zeitraum hinaus. Telekommunikationsriesen wie die Deutsche Telekom, Telefónica, Vodafone und 1&1 fordern eine Reform: Statt der gesamten Daten soll nach drei Monaten nur noch der Zeitpunkt der IP-Zuweisung gelöscht werden müssen.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) erklärt das Gesetz für unvereinbar mit EU-Vorgaben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits entschieden, dass solche Speicherfristen grundrechtlich bedenklich sind. Die Provider warnen zudem, dass strenge Löschpflichten essenzielle Funktionen wie Backups unmöglich machen und die Kosten in die Höhe treiben würden.

Kritiker hinterfragen zudem, ob die dreimonatige Speicherfrist überhaupt gerechtfertigt ist. Die Regierung habe deren Notwendigkeit nicht ausreichend belegt, was das Gesetz anfällig für Klagen mache. Telekommunikationsunternehmen und Juristenverbände drängen auf schnelle Reformen, um die Regelungen an EU-Standards anzupassen. Ohne Änderungen bleibe das Gesetz praxisfremd und rechtlich angreifbar. Im Kern geht es um den Ausgleich zwischen Sicherheitsinteressen, praktikabler Datenverwaltung und vertretbaren Compliance-Kosten.

Quelle