09 May 2026, 04:29

Widersprüchliche Urteile: Wie Unternehmen Rabatte richtig ausweisen müssen

Deutsches Wertpapier für 100 Reichsmark mit schwarzem Rand und gedrucktem Text.

Widersprüchliche Urteile: Wie Unternehmen Rabatte richtig ausweisen müssen

Deutsche Gerichte haben widersprüchliche Urteile dazu gefällt, wie Unternehmen Rabattpreise ausweisen müssen. Im Mittelpunkt der Entscheidungen steht die Frage, ob der Bezug auf die vom Hersteller empfohlene Verkaufspreise (UVP) zusätzliche Angaben erfordert. Zwei aktuelle Fälle – einer betrifft einen Supermarkt, der andere eine Online-Apotheke – verdeutlichen die rechtliche Unsicherheit.

Der Streit begann, als die Discount-Supermarktkette Netto wegen ihrer „Preis-Jojo“-Taktik verklagt wurde. Kritiker warfen dem Händler vor, den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage nicht offenzulegen, wie es § 11 der Preisangabenverordnung (PAngV) vorschreibt. Das Landgericht Köln entschied jedoch, dass die Verwendung der Hersteller-UVP als Referenz nicht automatisch irreführend für Verbraucher ist.

In einem separaten Fall verklagte die Apothekerkammer Nordrhein die Online-Apotheke Apo.com, weil diese durchgestrichene Preise bei rezeptfreien Medikamenten auswies. Das Landgericht Frankfurt gab den Apothekern recht und verbot die Praxis. Es berief sich auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und argumentierte, dass Käufer von Medikamenten Preise sorgfältiger prüften als Lebensmittelkunden.

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Doch dasselbe Gericht präzisierte später, dass § 11 PAngV nicht greift, wenn Rabatte auf einer unverbindlichen UVP basieren. Der Gesetzgeber hat diese Auslegung inzwischen bestätigt und klargestellt, dass herstellerempfohlene Preise nicht unter die Verordnung fallen. Online-Apotheken, in denen Verbraucher Preise routinemäßig mit der UVP oder dem Listenpreis vergleichen, bleiben von den strengeren Rabattregeln für Lebensmittelhändler unberührt.

Die Urteile führen zu unterschiedlichen Standards bei der Werbung mit Rabatten. Supermärkte und Apotheken müssen sich nun an verschiedene Vorgaben halten – je nachdem, ob sich die Preise an der UVP oder an früheren Verkaufspreisen orientieren. Unternehmen werden ihre Marketingstrategien an die sich wandelnden rechtlichen Unterscheidungen anpassen müssen.

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