Winterchaos auf den Straßen: Wer zahlt bei Verspätung durch Schnee und Eis?
Paulina JüttnerWinterchaos auf den Straßen: Wer zahlt bei Verspätung durch Schnee und Eis?
Strenger Winterwetter sorgt für Probleme bei Arbeitnehmern auf dem Weg zur Arbeit
Schnee, Eis und extreme Kälte führen derzeit zu massiven Verzögerungen im Straßenverkehr und im öffentlichen Nahverkehr. Arbeitgeber und Beschäftigte stehen nun vor Fragen zu Lohnfortzahlung, Abmahnungen und Pflichten während dieser wetterbedingten Behinderungen.
Nach deutschem Arbeitsrecht gilt der Grundsatz des Verzögerungsrisikos: Unternehmen müssen ihren Mitarbeitenden keine Bezahlung für ausgefallene Arbeitszeit gewähren, wenn die Verspätung auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Diese Regelung stützt sich auf die Paragrafen 275 und 326 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Kommt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer wegen glatter Straßen oder starkem Schneefall zu spät, darf der Arbeitgeber den Lohn kürzen oder die fehlende Zeit als unbezahlt verbuchen.
Anders verhält es sich jedoch, wenn der Betrieb selbst wegen extremer Wetterbedingungen schließen muss. In diesem Fall greift das Betriebsrisikoprinzip: Die Beschäftigten haben dann Anspruch auf ihre volle Vergütung. Sie sind vor Lohnausfällen geschützt, wenn die Störungen direkt vom Arbeitsplatz ausgehen.
Arbeitnehmende wird geraten, sich durch frühzeitiges Losfahren und die Überprüfung von Verkehrsmitteilungen auf die Bedingungen vorzubereiten. Wer wiederholt zu spät kommt, ohne seine Routine anzupassen, riskiert eine offizielle Abmahnung. Arbeitgeber sind berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, wenn sie der Ansicht sind, dass Mitarbeiter keine angemessenen Anstrengungen unternommen haben, pünktlich zu erscheinen.
Die aktuelle Kältewelle bringt sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen in eine schwierige Lage. Zwar dürfen Arbeitgeber den Lohn bei verspätetem Erscheinen wegen persönlicher Anreiseprobleme einbehalten – doch wenn der Betrieb wetterbedingt schließen muss, bleibt die Lohnpflicht bestehen. Klare Kommunikation und zusätzliche Vorsorge sind nun entscheidend, um Streitigkeiten über Anwesenheit und Bezahlung zu vermeiden.






