02 April 2026, 18:32

Zoll beschlagnahmt Luxus-Mercedes AMG G-Klasse wegen Steuerhinterziehung auf der A8

Panzerfahrzeug fährt auf einem Schotterweg mit Rauchentwicklung und einer Person im Inneren.

Zoll beschlagnahmt Luxus-Mercedes AMG G-Klasse wegen Steuerhinterziehung auf der A8

Zollbeamte in Ulm beschlagnahmen Luxus-Mercedes AMG G-Klasse nach Kontrollen auf der A8

Bei einer Routinekontrolle auf der Autobahn A8 nahe Ulm-Dornstadt haben Zollfahnder einen hochwertigen Mercedes-Benz G-Klasse AMG sichergestellt, der auf einem bulgarischen Anhänger in Richtung Stuttgart transportiert wurde. Das in Armenien zugelassene Fahrzeug geriet ins Visier der Ermittler, nachdem der Verdacht auf Steuerhinterziehung aufkam.

Der Fahrer konnte bei der Überprüfung keine gültigen Zolldokumente für das Auto vorlegen. Dabei stellte sich heraus, dass rund 13.000 Euro an Einfuhrabgaben und Mehrwertsteuer nicht entrichtet worden waren. Daraufhin leiteten die Behörden ein Strafverfahren gegen den Transportunternehmer sowie den eingetragenen Halter des Fahrzeugs ein.

Der deutsche Zoll verschärft regelmäßig die Grenzkontrollen, um Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Fahrzeugimporten zu bekämpfen. Nach den Vorschriften müssen Kraftstoffmengen über 20 Liter in Reservekanistern deklariert werden – nicht gemeldete Bestände gelten als potenzielle Steuervergehen. Verstöße können mit Bußgeldern, Beschlagnahmungen oder Nachzahlungen geahndet werden, wobei die genauen Sanktionen bei vollständigen Fahrzeugimporten in öffentlichen Unterlagen oft unklar bleiben.

Der beschlagnahmte Mercedes wird nun im Rahmen der laufenden strafrechtlichen Ermittlungen weiter untersucht. Noch ist ungewiss, ob das Fahrzeug nach einer möglichen Nachzahlung freigegeben wird oder bis zum Abschluss des Verfahrens eingezogen bleibt.

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Der Fall unterstreicht die Risiken undefinierter Fahrzeugimporte nach Deutschland. Mit der Sicherstellung von 13.000 Euro an hinterzogenen Steuern zeigt der Zoll einmal mehr, wie konsequent er bei hochwertigen Waren kontrolliert. Gegen den Transportunternehmer und den Halter könnten nun verwaltungsrechtliche Strafen oder weitere juristische Schritte drohen.

Quelle