Zoll beschlagnahmt Luxusgüter für 24.000 Euro bei undeklarierter Einreise
Alida ZänkerZoll beschlagnahmt Luxusgüter für 24.000 Euro bei undeklarierter Einreise
Zollbeamte des Hauptzollamts Singen haben Luxusgüter im Wert von über 24.000 Euro bei einem Reisenden beschlagnahmt. Der 43-jährige Mann aus dem Raum Stuttgart hatte die Waren bei der Einreise aus der Schweiz nicht deklariert.
Der Wert der Güter überschritt die zollfreie Freimenge um mehr als das Achtzigfache, woraufhin sofort Ermittlungen eingeleitet wurden. Der Reisende war von Zollbeamten kontrolliert worden, als er nicht angemeldete Waren bei sich trug. Nach EU-Regeln dürfen Personen ab 17 Jahren aus Nicht-EU-Ländern, darunter auch der Schweiz, Waren im Wert von bis zu 300 Euro zollfrei einführen.
Zu den beschlagnahmten Gegenständen gehörten hochwertige Kleidung und eine Uhr. Der Mann gab zu, zollpflichtige Waren mitzuführen, hatte sie jedoch nicht beim Zoll angemeldet. In der Folge musste er rund 4.600 Euro an Einfuhrabgaben zahlen, bevor er seine Reise fortsetzen durfte.
Wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung wurde nun ein Verfahren gegen ihn eingeleitet. Der Fall wurde an die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Hauptzollamts Karlsruhe zur weiteren Bearbeitung übergeben.
In einem weiteren Fall aus dem Jahr 2026 musste ein Reisender, der auf der Autobahn A6 mit nicht deklarierten Elektronikartikeln erwischt wurde, Strafen in Höhe von über 1.600 Euro zahlen – darunter Mehrwertsteuer und Zollgebühren. Allerdings liegen keine umfassenden Daten zu ähnlichen Fällen der letzten Jahre vor. Der Reisende beglich zwar die fälligen Abgaben, muss aber mit möglichen rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Die Zollbehörden betonen, wie wichtig es ist, Waren, die den Freibetrag von 300 Euro überschreiten, zu deklarieren. Andernfalls drohen finanzielle Sanktionen und strafrechtliche Ermittlungen.






