Apotheker kämpft gegen 4.000-Euro-Rückforderung der Krankenkasse IKK classic
Käte KitzmannApotheker kämpft gegen 4.000-Euro-Rückforderung der Krankenkasse IKK classic
Eine Apotheke in Hessen wehrt sich gegen eine Rückforderungsanforderung der Krankenkasse IKK classic. Andreas Grünebaum, Inhaber der Easy Apotheke in Bruchköbel, erhielt eine Rückbelastungsanzeige über 4.033,99 Euro, nachdem die Kasse fehlende Chargennummern in den elektronischen Abrechnungsdaten beanstandet hatte. Streitgegenstand sind sieben Rezepte, darunter ein hochpreisiges Medikament mit Kosten von fast 4.000 Euro allein.
Die IKK classic überprüft routinemäßig die Einhaltung der Abrechnungsvorschriften durch Apotheken bei der Bearbeitung von Ansprüchen. In diesem Fall monierte die Kasse sieben Rezepte aus Grünebaums Apotheke, bei denen die Chargennummern in den eingereichten Daten gefehlt haben sollen. Der Großteil des strittigen Betrags entfällt auf ein einziges Rezept für Taltz 80 mg Injektionslösung.
Die Krankenkasse beharrt darauf, dass die Rückforderung berechtigt sei, da die vorgeschriebenen Chargendaten in der ursprünglichen Abrechnung nicht enthalten waren. Die IKK classic wies zudem darauf hin, dass die fehlenden Nummern Abholbestellungen beträfen, und riet der Apotheke, sich an ihren Softwareanbieter oder das Abrechnungszentrum zu wenden, um das Problem zu klären.
Grünebaum bestreitet jegliches Fehlverhalten. Er argumentiert, dass sein Lagerverwaltungssystem alle Chargennummern korrekt erfasst habe und die Daten auch nachträglich übermittelt werden könnten. Mit Unterstützung des Hessischen Apothekerverbandes (HAV) hat er nun offiziellen Widerspruch gegen die Forderung eingelegt.
Der Fall hängt nun davon ab, ob die fehlenden Chargennummern nachträglich überprüft und nachgereicht werden können. Scheitert der Widerspruch, muss Grünebaums Apotheke den vollen Betrag von 4.033,99 Euro zurückzahlen. Das Ergebnis könnte Präzedenzfall für die künftige Handhabung ähnlicher Streitigkeiten über elektronische Abrechnungsdaten sein.






