Freiburger Bürgermeister Martin Horn von Wahlwerbevorwurf freigesprochen
Käte KitzmannFreiburger Bürgermeister Martin Horn von Wahlwerbevorwurf freigesprochen
Der Regierungspräsidium Freiburg hat Bürgermeister Martin Horn von dem Vorwurf freigesprochen, mit seiner Aktivität in sozialen Medien gegen Wahlkampfregeln verstoßen zu haben. Eine Untersuchung prüfte zwei Beiträge über Treffen mit dem Deutschen Roten Kreuz, die Anfang 2026 veröffentlicht worden waren. Die Behörden kamen zu dem Schluss, dass es sich dabei um sachliche Informationen und nicht um Wahlwerbung handelte.
Im Mittelpunkt der Ermittlungen standen zwei Posts vom 28. Januar und 3. Februar 2026. Beide beschrieben Horns Gespräche mit dem Deutschen Roten Kreuz, wobei kommunale Aufgaben wie öffentliche Dienstleistungen und Sicherheit im Vordergrund standen. Der Rat gelangte zu der Auffassung, dass diese Veröffentlichungen im Rahmen der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit zur Transparenz gehörten.
Die Oberbürgermeisterwahl fand am 26. April 2026 statt; die umstrittenen Beiträge waren etwa drei Monate zuvor erschienen. Zu diesem Zeitpunkt war die Wahl noch nicht offiziell angekündigt worden, und die so genannte "heiße Phase" des Wahlkampfs – eine Zeit, in der besondere Zurückhaltung geboten ist – hatte noch nicht begonnen. Städte dürfen öffentliche Mittel für offizielle Bürgermeister-Accounts nutzen, sofern diese sachliche Informationen verbreiten und keine Wahlwerbung betreiben.
Zu möglichen politischen Verschiebungen im Freiburger Stadtrat zwischen 2021 und 2026 lagen keine Daten vor. Die Untersuchung befasste sich nicht mit der Parteienvertreterschaft oder langfristigen Trends, da die Suchergebnisse hierzu nicht ausreichten.
Mit dem Beschluss des Regierungspräsidiums ist nun bestätigt, dass Horns Beiträge den Transparenzvorgaben entsprachen. Die Entscheidung schafft Klarheit über die Grenzen der offiziellen Nutzung sozialer Medien im Vorfeld von Wahlen. Weitere Maßnahmen gegen den Bürgermeister oder die Kommunikationspraxis der Stadt werden nicht ergriffen.