22 March 2026, 00:39

Freiburger Gärtner muss wegen Schwarzarbeit und Sozialbetrug büßen

Schwarz-weiß-Zeichnung einer Fabrik mit rauchenden Schornsteinen, umgeben von Gebäuden, Bäumen, Pflanzen, Gras und einem Zaun, mit dem Text "New York State Penitentiary" unten.

Freiburger Gärtner muss wegen Schwarzarbeit und Sozialbetrug büßen

Ein Unternehmer aus dem gärtnerischen Bereich im Raum Freiburg musste sich wegen unzureichender Anmeldung von Mitarbeitern vor Gericht verantworten. Der Fall kam ans Licht, als Behörden bei einer Routinekontrolle unbezahlte Sozialabgaben und nicht gemeldete Beschäftigte aufdeckten. Das Gericht verhängte daraufhin finanzielle Strafen und Auflagen gegen den Angeklagten.

Die Ermittlungen begannen, nachdem die Polizei ein Firmenfahrzeug kontrollierte und darin zwei nicht angemeldete Mitarbeiter vorfand. Weitere Überprüfungen förderten Unstimmigkeiten in den Unternehmensunterlagen zutage. Die Behörden stellten fest, dass der ausgewiesene Umsatz mit der offiziell gemeldeten Anzahl an Beschäftigten nicht hätte erzielt werden können.

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Über einen Zeitraum von etwa 2,5 Jahren hatte der Inhaber für mehrere Mitarbeiter entweder keine oder zu niedrige Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Die Staatsanwaltschaft beantragte zunächst einen Strafbefehl wegen 30 Fällen von Lohnvorenthaltung und Untreue. Das Amtsgericht Freiburg stellte das Verfahren jedoch unter der Auflage ein, dass der Angeklagte 1.800 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlt.

Zusätzlich zum Gerichtsurteil wurde der Unternehmer verpflichtet, rückwirkend rund 10.000 Euro an ausstehenden Sozialabgaben zu begleichen. Öffentliche Daten dazu, wie viele weitere Unternehmen oder Selbstständige in der Region in den letzten fünf Jahren ähnliche Ermittlungen durchlaufen haben, liegen nicht vor.

Der Fall endete für den Betriebsinhaber mit finanziellen Sanktionen und Zwangsabgaben. Die Behörden bestätigten die Begleichung der ausstehenden Beiträge sowie die Erfüllung der gerichtlichen Auflagen. Das Verfahren unterstreicht die Konsequenzen bei Verstößen gegen die Sozialversicherungspflicht.

Quelle