29 March 2026, 20:32

Freiburger Unternehmer wegen Sozialbetrugs mit Bewährung bestraft

Ein Plakat mit Text und Logo, das versteckte Nebenkosten in Rechnungen anprangert, die Familien Hunderte von Dollar monatlich kosten können.

Freiburger Unternehmer wegen Sozialbetrugs mit Bewährung bestraft

Ein Unternehmer aus Freiburg ist wegen Sozialbetrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 42-Jährige hatte Einnahmen aus seinem Transportunternehmen nicht angegeben, während er gleichzeitig Arbeitslosengeld bezog. Nach dem Urteil des Gerichts muss er nun die zu Unrecht erhaltenen Leistungen zurückzahlen und hat einen Eintrag im Strafregister.

Zwischen September 2021 und Mai 2023 betrieb der Mann ein Transportgewerbe, mit dem er rund 59.000 Euro erwirtschaftete. In dieser Zeit bezog er weiterhin Arbeitslosenunterstützung, ohne das Jobcenter über seine Einkünfte zu informieren. Durch die nicht deklarierten Einnahmen erhielt er fälschlicherweise fast 19.000 Euro an staatlichen Leistungen, auf die er keinen Anspruch hatte.

Das Amtsgericht Freiburg sprach ihn der Sozialhilfebetrugs schuldig und verhängte eine siebenmonatige Haftstrafe, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Richter setzte stattdessen eine Probezeit fest. Im Rahmen des Urteils wird das Jobcenter nun die vollen überzahlten Leistungen in Höhe von 19.000 Euro zurückfordern.

Der Fall zeigt die rechtlichen Konsequenzen auf, die drohen, wenn Einkünfte bei Bezug von staatlichen Leistungen nicht offenlegt werden. Der Unternehmer muss die 19.000 Euro zurückzahlen und seine Bewährungsstrafe unter Aufsicht ableisten. Im Zusammenhang mit dem Fall wurden keine weiteren Änderungen bei den Regelungen für Selbstständige im Leistungsbezug bekannt.

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