Neuer Stornierungsbutton: So einfach wird die Online-Kündigung ab Juni
Franziska MentzelNeuer Stornierungsbutton: So einfach wird die Online-Kündigung ab Juni
Ab dem 19. Juni ändert sich in Deutschland die Stornierung von Online-Verträgen. Händler und Dienstleister müssen dann auf ihren Websites einen gut sichtbaren „Stornierungsbutton“ anzeigen. Die Neuregelung soll Verbrauchern die Kündigung von Verträgen im Internet erleichtern.
Grundlage für die Pflicht ist eine EU-Richtlinie, die bereits in deutsches Recht umgesetzt wurde. Betroffen sind Online-Käufe von Waren, Dienstleistungen, Finanzprodukten und Versicherungen. Der Button muss deutlich beschriftet sein, etwa mit „Vertrag kündigen“.
Nach Betätigung des Buttons erhält der Verbraucher umgehend eine Bestätigung in speicherbarer Form, beispielsweise per E-Mail. Der Stornierungsvorgang selbst darf nicht komplizierter sein als der ursprüngliche Vertragsabschluss. Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage verlängern.
Die neue Regelung ändert nichts am gesetzlichen Widerrufsrecht, das weiterhin 14 Tage nach Vertragsabschluss oder Warenerhalt gilt. In anderen EU-Ländern muss die Richtlinie erst in nationales Recht überführt werden, bevor der Button dort verpflichtend wird.
In Deutschland ist der Stornierungsbutton ab dem 19. Juni zwingend vorgeschrieben – und zwar für alle Online-Verträge, die der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen. Verbraucher profitieren so von einer einfachen und sofortigen Möglichkeit, Verträge digital zu beenden.






