Neues Lünener Amtsblatt bringt Änderungen für Verkehr und Bibliotheksnutzung
Käte KitzmannNeues Lünener Amtsblatt bringt Änderungen für Verkehr und Bibliotheksnutzung
Stadt Lünen veröffentlicht neues Amtsblatt mit wichtigen Bekanntmachungen für Bürgerinnen und Bürger
Die Stadt Lünen hat ein neues Amtsblatt (Ausgabe Nr. 14/2026) herausgegeben, das mehrere zentrale Mitteilungen für die Einwohnerinnen und Einwohner enthält. Die am Dienstag, dem 31. März 2026, veröffentlichte Ausgabe informiert über Änderungen bei Verkehrsregelungen und Bibliotheksgebühren. Das Dokument liegt ab sofort sowohl in gedruckter Form als auch online zur Einsichtnahme bereit.
Im aktuellen Amtsblatt werden vier allgemeine Verwaltungsverfügungen nach § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben. Betroffen sind Verkehrsflächen Am Christinentor (Flurstücke 1750 und 1752), die Oststraße (eine Sackgasse auf Flurstück 2184) sowie mehrere Abschnitte des Alten Kirchwegs (Flurstücke 390, 651, 1864, 1246 und 475). Die Verfügungen legen fest, wie diese Bereiche künftig genutzt werden dürfen.
Zudem kündigt das Amtsblatt aktualisierte Nutzungs- und Gebührenordnungen für die Stadtbücherei Lünen an. Die neuen Regelungen können von den Bürgerinnen und Bürgern im Detail eingesehen werden.
Exemplare des Amtsblatts sind kostenlos am Informationsschalter im Foyer des Rathaus am Willy-Brandt-Platz 1 erhältlich. Die Veröffentlichung steht außerdem auf der offiziellen Website der Stadt zum einfachen Online-Zugriff bereit.
Die neuen Verkehrsregelungen und Gebührenanpassungen für die Bibliothek sind ab sofort in Kraft. Bürgerinnen und Bürger können das Amtsblatt entweder im Rathaus abholen oder auf der städtischen Website einsehen – in beiden Fällen kostenfrei. Das Dokument enthält ausführliche Informationen zu den aktuellen Änderungen.






