Niedersachsen vereinfacht Praxisbedarf: Neues Abkommen für Arzneimittel und Impfstoffe
Käte KitzmannNiedersachsen vereinfacht Praxisbedarf: Neues Abkommen für Arzneimittel und Impfstoffe
Ein neues einheitliches Abkommen für Praxisbedarf-Arzneimittel in Niedersachsen unterzeichnet
Der Landesapothekerverband (LAV) und die gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen haben eine Vereinbarung getroffen, um die Versorgungsregeln für Praxisbedarf zu vereinfachen. Das Abkommen tritt am 1. Juli 2023 in Kraft und ersetzt damit das bisherige Flickwerk aus älteren Einzelregelungen.
Geregelt werden darin Medikamente und Materialien, die in Behandlungen oder Notfällen zum Einsatz kommen – etwa Impfstoffe, Arzneimittel und Verbandsmaterial. Zudem führt die Vereinbarung standardisierte Prioritätsregeln für die Abgabe von Fertigarzneimitteln ein und stimmt diese auf die bestehende Apothekenpraxis ab.
Ein zentraler Punkt ist die Vergütung für Apotheken, die Vertragsärzte mit Impfstoffen beliefern. Pro Dosis erhalten sie zunächst 80 Cent, ab einer dritten Stufe – nach Erreichen vorab definierter Ziele – steigt der Betrag auf einen Euro. Zudem verhindert das Abkommen eine vertragliche Lücke, da es bereits in Kraft tritt, bevor die alten Regelungen am 31. Dezember 2025 auslaufen.
Ziel des neuen Rahmens ist es, Bürokratie abzubauen und ein zuverlässigeres System zu schaffen. Durch die Standardisierung der Abläufe ersetzt es das bisherige Nebeneinander individueller Vereinbarungen durch ein einheitliches, kassenübergreifendes Modell.
Das Abkommen gibt Apotheken in Niedersachsen klare Vorgaben für die Abgabe von Praxisbedarf-Arzneimitteln und sichert eine faire Vergütung für Impfstofflieferungen – ohne Versorgungsengpässe. Die Neuregelungen gelten mindestens bis Ende 2025.






