Revolution der Jugendhilfe: Pauschalbeträge ersetzen individuelle Förderung ab 2028
Alida ZänkerRevolution der Jugendhilfe: Pauschalbeträge ersetzen individuelle Förderung ab 2028
Deutschlands Kinder- und Jugendhilfe steht vor tiefgreifenden Änderungen durch einen neuen Gesetzentwurf. Die geplanten Reformen zielen darauf ab, die Unterstützungssysteme zu vereinfachen, indem individuelle Hilfsleistungen durch standardisierte Pauschalleistungen ersetzt werden. Nach Angaben der Verantwortlichen soll die Neugestaltung in den kommenden Jahren erhebliche Kosteneinsparungen bringen.
Die Reformen sehen vor, die Eingliederungshilfen aus dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) in das SGB VIII zu überführen und so ein einheitliches System für Bildungs- und Sozialleistungen zu schaffen. Damit entfällt der bisherige Rechtsanspruch auf individuelle Förderung; stattdessen tritt ein breiter angelegtes Unterstützungsprogramm in Kraft. Kritiker warnen jedoch, dass es künftig Streit darüber geben könnte, ob ein Hilfebedarf auf eine Behinderung oder andere Faktoren zurückzuführen ist.
Die Einsparungen sollen schrittweise steigen und bis 2028 rund 200,6 Millionen Euro erreichen. Bis 2036 könnten die jährlichen Entlastungen auf 2,7 Milliarden Euro anwachsen – eine spürbare Entlastung für Bundesländer und Kommunen. Das Ministerium betont, dass diese Maßnahmen notwendig seien, um die Kinder- und Jugendhilfe langfristig leistungsfähig zu halten.
Die Reformen verändern grundlegend, wie Unterstützung gewährt wird: Statt maßgeschneiderter Lösungen setzen sie auf festgelegte Pauschalbeträge. Mit den milliardenschweren Einsparungen soll die Zukunft der Sozialleistungen gesichert werden. Die Umsetzung wird jedoch eine sorgfältige Handhabung rechtlicher und zuständigkeitstechnischer Herausforderungen erfordern.






