18 March 2026, 00:49

Rheinfelden startet erweiterten Ganztagsunterricht für Grundschüler ab 2026/27

Vier Kinder in Schuluniform, zwei Jungen und zwei Mädchen, die fröhlich in einem Schwarz-Weiß-Foto posieren.

Rheinfelden startet erweiterten Ganztagsunterricht für Grundschüler ab 2026/27

Rheinfelden führt ab dem Schuljahr 2026/27 erweiterten Ganztagsurlaub für Grundschulkinder ein. Das Angebot umfasst freiwillige, pädagogisch begleitete Betreuung vor und nach dem Unterricht für Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen, der Förderschule sowie der Vorklassen. Eltern müssen ihre Kinder bis zum 15. März anmelden, um einen Platz zu sichern.

Das neue Programm bietet bis zu acht Stunden Betreuung pro Tag von Montag bis Freitag, einschließlich der regulären Unterrichtszeit. Zum Angebot gehören gemeinsame Mahlzeiten, freies Spielen, Gruppenprojekte und geförderte Lernangebote. Die Teilnahme ist freiwillig, für die Betreuung fallen jedoch Gebühren an.

Eine Ferienbetreuung ist nicht im Standardangebot enthalten, kann aber separat gebucht werden. Die Stadt arbeitet mit externen Trägern zusammen, um das Programm umzusetzen. Anmeldeformulare und weitere Informationen sind auf der offiziellen Website Rheinfeldens abrufbar.

Die Initiative setzt eine gesetzliche Vorgabe um, die ab 2026/27 eine Ganztagsbetreuung an Grundschulen vorsieht. Rheinfelden hat sein System auf die Nachfrage vorbereitet, die genaue Anzahl der beteiligten Schulen steht jedoch noch nicht fest. Eltern müssen die Anmeldung bis zur Mitte-März-Frist abschließen, um die Teilnahme ihres Kindes zu gewährleisten.

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AKTUALISIERUNG

Nationales Gesetz erfordert Erweiterung der Ganztagsbetreuung für Grundschüler

Das Vorhaben steht im Einklang mit dem bundesweiten Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), das ab dem Schuljahr 2026/27 eine Ganztagsbetreuung für Erstklässler garantiert. Wichtige Details sind:

  • Jährliche Erweiterung um eine Jahrgangsstufe, bis alle Grundschulklassen erfasst sind.
  • 20 Ausnahmeferientage im Betreuungsplan.
  • Baden-Württemberg-spezifische Verfahrensregeln erfordern eine Benachrichtigung der Wohnortgemeinde für die Anmeldung.