US-Gericht blockiert Klage gegen Daimler wegen Menschenrechtsverletzungen in Argentinien
Paulina JüttnerUS-Gericht blockiert Klage gegen Daimler wegen Menschenrechtsverletzungen in Argentinien
Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden, dass der deutsche Automobilkonzern Daimler AG nicht in Kalifornien wegen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen in Argentinien verklagt werden kann. Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Frage, ob die Verbindungen des Unternehmens zu dem Bundesstaat ausreichen, um die Zuständigkeit der Gerichte dort zu begründen. Der Fall Daimler AG gegen Bauman betraf argentinische Bürger, die für Taten während der autoritären Militärdiktatur des Landes in den 1970er- und 1980er-Jahren Rechenschaft forderten.
Die Klage war vor einem Gericht in Kalifornien eingereicht worden, wo die Kläger argumentierten, die Tochtergesellschaft Mercedes-Benz USA gebe dem Konzern eine erhebliche Präsenz in dem Bundesstaat. Sie behaupteten, diese Verbindung mache das Unternehmen dort quasi "ansässig" und ermögliche somit die Verhandlung des Falls. Der Oberste Gerichtshof wies dieses Argument jedoch zurück und urteilte, dass eine allgemeine Gerichtsbarkeit nur dann gegeben sei, wenn die Beziehungen eines Unternehmens zu einem Bundesstaat so "kontinuierlich und systematisch" seien, dass es dort im Wesentlichen seinen Sitz habe – in der Regel am Ort seiner Gründung oder Hauptverwaltung.
Das Gericht präzisierte, dass allein erhebliche Umsätze diesen Maßstab nicht erfüllten. Es lehnte auch einen weiter gefassten Test ab, der auf die bloße "Geschäftstätigkeit" in einem Bundesstaat abstellt und Klagen in jedem Staat zulassen würde, in dem ein Konzern operiert. Richterin Sotomayor stimmte zwar dem Ergebnis zu, kritisierte jedoch die Begründung und warnte, die Entscheidung könnte multinationale Konzerne vor einer rechtlichen Verantwortung schützen.
Wirtschaftsverbände begrüßten das Urteil und argumentierten, es schütze Unternehmen davor, sich in Gerichtsständen verantworten zu müssen, die in keinem sachlichen Zusammenhang zu ihnen stünden. Menschenrechtsorganisationen zeigten sich dagegen enttäuscht und erklärten, die Entscheidung schränke die Möglichkeiten von Opfern ein, gegen ausländische Konzerne vorzugehen.
Das Urteil setzt hohe Hürden für die allgemeine Gerichtsbarkeit und erschwert es, ausländische Unternehmen vor US-Gerichten für Handlungen zu belangen, die keinen Bezug zum Forumstaat aufweisen. Es unterstreicht zudem, dass Vertriebsaktivitäten oder Tochtergesellschaften in einem Bundesstaat allein nicht ausreichen, um die Zuständigkeit zu begründen. Die Entscheidung beendet effektiv die Klage der Geschädigten in Kalifornien und lässt ihnen nur noch wenige rechtliche Optionen.