Zehn Bundesländer lockern Düngeverbote für Landwirte ab März 2026
Paulina JüttnerZehn Bundesländer lockern Düngeverbote für Landwirte ab März 2026
Zehn deutsche Bundesländer haben neue Regelungen für Düngeverbote auf landwirtschaftlichen Flächen eingeführt. Ab März 2026 können Landwirte in diesen Regionen nun Verzögerungen bei den üblichen Beschränkungen für stickstoffhaltige Düngemittel beantragen. Die Änderungen gelten für Grünland und Ackerflächen mit mehrjährigen Futterpflanzen; Anpassungen sind je nach Wetterlage oder örtlichen Gegebenheiten möglich.
Die aktualisierten Vorschriften betreffen Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden können Aufschübe durch Einzelgenehmigungen, Sammelanträge oder eine Allgemeinverfügung bewilligen – vorausgesetzt, die Untere Wasserbehörde stimmt zu.
Die Neuregelung ermöglicht es Landwirten, den Beginn oder das Ende der Düngeverbotsperioden um bis zu vier Wochen zu verschieben. Diese Flexibilität soll den Stickstoffeinsatz besser an den tatsächlichen Bedarf der Kulturen und die sich ändernden Wetterbedingungen anpassen. Allerdings darf die Gesamtlänge der Sperrfrist nicht verkürzt werden, sodass die Gesamtbeschränkungen unverändert bleiben.
Das baden-württembergische Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat explizit Anpassungen für Dauergrünland, zeitweiliges Grünland sowie Ackerland mit mehrjährigen Futterpflanzen zugelassen. Ziel ist es, die landwirtschaftliche Produktivität mit dem Umweltschutz in Einklang zu bringen, indem standortspezifische Bedingungen berücksichtigt werden.
Landwirte in den betroffenen Bundesländern verfügen nun über mehr Spielraum, um die Düngung an die aktuellen Bedingungen anzupassen. Die neuen Regelungen halten strenge Umweltauflagen aufrecht, bieten aber begrenzt Flexibilität. Die Genehmigungen hängen von örtlichen Prüfungen und der Abstimmung mit den Wasserbehörden ab.






