Bauern-Sieg vor Gericht: Transponder für Rinder bleiben vorerst erlaubt

Alida Zänker
Alida Zänker
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Zwei weiße und braune Kühe liegen übereinander in einem Heuhaufen, jede mit gelben Ohrmarken, mit einem Metallobjekt oben rechts.Alida Zänker

Bauern-Sieg vor Gericht: Transponder für Rinder bleiben vorerst erlaubt

Ein Landwirt in Baden-Württemberg hat erfolgreich die Rücknahme seiner Genehmigung für die Nutzung injizierbarer Transponder zur Rinderkennzeichnung angefochten. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen urteilte, dass das Land rechtswidrig handelte, als es die Ausnahmegenehmigung entzog – ein bedeutender Moment in der Debatte über Methoden zur Viehbestandsverfolgung in Europa.

Im Mittelpunkt des Falls steht eine langjährige Ausnahmegenehmigung aus dem Jahr 2013, die es dem Landwirt ermöglichte, auf herkömmliche Ohrmarken zu verzichten und stattdessen implantierte Mikrochips zu verwenden. Doch durch weiterentwickelte EU-Vorschriften und administrative Entscheidungen geriet diese Praxis später unter Druck.

Die ursprüngliche Genehmigung war 2013 von der Zulassungsbehörde des Landkreises Zollernalb erteilt worden. Seither haben sich die EU-Regeln zur Rinderkennzeichnung verschärft, insbesondere durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1693 der Kommission. Diese schreibt nun vor, dass Rinder, die nach 2010 geboren wurden, zwei Ohrmarken tragen müssen – eine sichtbare und eine elektronische. Injektions-Transponder sind in Deutschland nur noch als Ersatzlösung zugelassen, und zwar unter strengen Auflagen: Sie erfordern eine vorherige tierärztliche Genehmigung und dürfen nur eingesetzt werden, wenn eine Markierung mit Ohrmarken unpraktikabel ist.

Das Gericht stellte fest, dass der Regierungspräsidium den Landwirt vor dem Entzug der Genehmigung nicht angehört hatte. Zudem kritisierte es, dass die Behörde die besonderen Umstände des Betriebs nicht ausreichend berücksichtigt hatte – etwa seine extensive Weidehaltung, bei der die Tiere nicht gehandelt werden. Zwar erlaubt das EU-Recht den Entzug von Ausnahmen für Tiere, die in die Nahrungskette gelangen, doch das Urteil betonte, dass behördliches Ermessen fair ausgeübt werden muss.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Baden-Württemberg hat nun einen Monat Zeit, um beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Zulassung der Berufung zu beantragen.

Das Urteil unterstreicht die Spannungen zwischen EU-weiten Viehbestandsvorschriften, nationalen Ausnahmeregelungen und lokalen Landwirtschaftspraktiken in Baden-Württemberg und Baden-Baden. Vorerst darf der Landwirt weiterhin Transponder nutzen, doch der Fall könnte noch weitere juristische Prüfungen durchlaufen. Das Ergebnis könnte prägend für die künftige Handhabung ähnlicher Streitfälle zur Rinderkennzeichnung in Baden-Württemberg und Europa sein.

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